
Die Polizei Anhalt-Bitterfeld ermittelt seit dem 16. Januar 2025 gegen eine 73-jährige Frau aus Sandersdorf wegen des Verdachts des Notrufmissbrauchs. Am späten Abend gingen mehrere Notrufe bei Polizei und Feuerwehr ein, in denen die Dame unter anderem behauptete, ausgeraubt worden zu sein und dass ein Weihnachtsbaum brenne.
Die Rettungskräfte reagierten sofort und rückten zum angeblichen Einsatzort aus. Vor Ort fanden sie jedoch zunächst eine verschlossene Tür vor, die erst auf Drängen der Einsatzkräfte geöffnet wurde. Überraschenderweise konnte keine Gefahrenlage festgestellt werden, und die Frau erwies sich nicht als Opfer einer Straftat. Zudem zeigte sich, dass sie erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Gegen die 73-Jährige wurde daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs des Notrufes eingeleitet, was in Deutschland gemäß § 145 StGB strafbar ist.
Missbrauch von Notrufen
Der Missbrauch von Notrufen nimmt in Deutschland zu, was auch von Fachanwaltsportalen wie fachanwalt.de thematisiert wird. Dabei zählt der bewusste Missbrauch dieser Notrufnummern zu den strafbaren Handlungen, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden können. Das Bundeskriminalamt hatte 2016 fast 11.000 Verstöße registriert, wobei nur ein kleiner Teil tatsächlich verfolgt wurde.
Es ist wichtig zu beachten, dass Missbrauch von Notrufen im Sinne des Gesetzes nicht nur das Vortäuschen von Notsituationen umfasst. Auch harmlose Anfragen nach Wegbeschreibungen oder Essensbestellungen können unter Umständen als missbräuchlich eingestuft werden, wenn böswillige Absicht unterstellt wird. Insgesamt sind legitime Anliegen ebenso wie versehentliches Wählen nicht strafbar.
Rechtsfolgen und Präventionsmaßnahmen
Nach § 145 StGB sind auch das Beseitigen oder Verändern von Warn- oder Schutzvorrichtungen mit höheren Strafen versehen. Für die Polizei und Feuerwehr bleibt es daher entscheidend, unnötige Einsätze durch Aufklärung und Überwachung zu vermeiden. Die Strafverfolgung bei Missbrauch ist ein Offizialdelikt, was bedeutet, dass die Behörden verpflichtet sind, tätig zu werden.
In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Personen wegen ähnlicher Delikte bestraft. So beispielsweise ein Torgauer, der zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, oder ein Asylbewerber, dem 60 Stunden Arbeitsauflage auferlegt wurden. Diese Beispiele unterstreichen die konsequente Handhabung der Strafverfolgungsbehörden in Fällen von Notrufmissbrauch.