
In Deutschland kann die Abschiebung ausreisepflichtiger Personen unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen für mehrere Wochen in Abschiebehaft erfolgen. Dies betrifft insbesondere Menschen, denen in Deutschland kein Asyl bewilligt wurde, sowie Personen mit abgelaufenem Visum. Die MDR erläutert, dass die Gründe für eine Inhaftierung oft in der Gefahr liegen, dass die betroffene Person untertaucht oder sich der Abschiebung widersetzt. Ein wichtiger Aspekt ist jedoch, dass die Ausreisepflichtigkeit nicht automatisch eine bevorstehende Abschiebung bedeutet.
Abschiebungen können in der Tat verschoben oder sogar ausgesetzt werden. In einigen Fällen kann eine Duldung erteilt werden. Dies geschieht häufig aus verschiedenen Gründen, wie etwa Problemen mit den Reisedokumenten, der Weigerung des aufnehmenden Staates oder der gesundheitlichen Unfähigkeit der Person, transportiert zu werden. Laut einem Bericht von Asyl.net ist eine Duldung jedoch kein Aufenthaltstitel. Vielmehr bescheinigt sie, dass sich die betroffene Person nicht illegal in Deutschland aufhält, und muss von der Ausländerbehörde erteilt werden.
Die Rechtslage der Duldung
Laut dem Ausländerrecht ist die Duldung eine Bescheinigung über eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Sie wird erteilt, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist, wie fehlende Reisepapiere oder gesundheitliche Probleme. Es ist wichtig zu betonen, dass eine Duldung keinen rechtmäßigen Aufenthalt vermittelt und dass der Ausländer das Bundesgebiet verlassen muss, sobald die Gründe für die Duldung entfallen. Hierzu hat die Bpb Informationen bereitgestellt.
Die Gültigkeitsdauer einer Duldung kann von wenigen Tagen bis maximal sechs Monate reichen. Bei unklarer Dauer des Abschiebungshindernisses wird in der Regel eine Duldung für sechs Monate vergeben, die jedoch verlängert werden kann. Für erteilte Duldungen sind auch spezifische Kriterien in Bezug auf Beschäftigungen zu beachten. Nach drei Monaten Aufenthalt dürfen Geduldete unter bestimmten Voraussetzungen eine berufliche Tätigkeit aufnehmen, was jedoch einer Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedarf.
Anstieg der Duldungen in Deutschland
Der Anstieg der Zahl der geduldete Ausländer in Deutschland ist signifikant. Im Jahr 2015 betrug die Zahl 155.103, was auf diverse Faktoren zurückzuführen ist, darunter fehlende Pässe und ein geringes Interesse der Herkunftsstaaten an Rückführungen. Der Bpb erwartet auch in der Zukunft einen Anstieg geduldeter Personen, da aus verschiedenen Gründen die Möglichkeiten zur Rückführung begrenzt sind.
Insgesamt zeigt sich, dass das System der Duldung in Deutschland komplex ist und sowohl rechtliche als auch humanitäre Aspekte berücksichtigt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Regelungen und die Zahl der betroffenen Personen weiterentwickeln werden.