
Die Metzgerei-Kette „Wurst König“, bekannt für ihre über 40-jährige Tradition, steht derzeit im Mittelpunkt von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Essen. Der Verdacht: Insolvenzverschleppung. Kurz vor Weihnachten schloss das Unternehmen überraschend alle 16 Filialen, darunter prominente Standorte wie im Allee-Center Altenessen und im Limbecker Platz. Die Geschäftsführung hat sich seither zurückgezogen, und das Unternehmen ist für viele Mitarbeiter inzwischen unerreichbar geworden. Viele Angestellte warten seit Monaten auf die Geschäfte, die zur Kommunikation nur noch über WhatsApp genutzt werden.
Die Situation hat sich weiter verschärft, da bereits elf Mitarbeiter Klage gegen das Unternehmen eingereicht haben – eine weitere Klagewelle wird erwartet. Diese rechtlichen Schritte sind notwendig, da die Mitarbeiter ihre ausstehenden Löhne einforderen müssen. Es wird berichtet, dass die letzten Gehälter im November 2024 ausgezahlt wurden und seitdem die Warenverfügbarkeit in den Geschäften abgenommen hat. Ein Gerichtstermin am Essener Arbeitsgericht ist für den 30. Januar 2025 angesetzt, doch es ist unklar, ob ein Verantwortlicher von „Wurst König“ erscheinen wird, da die Leitung nicht erreichbar ist.
Große Ungewissheit für Mitarbeiter
Die Zustände rund um „Wurst König“ sind alarmierend. Angestellte haben ihre Klagen nicht nur eingereicht, um ihre Löhne zu bekommen, sondern auch, weil das Unternehmen bislang keinen Insolvenzantrag gestellt hat. Dies hat ernste Folgen für die Mitarbeiter, da ein Insolvenzantrag eine gesetzliche Pflicht ist und dessen Nichterfüllung zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Insbesondere die Geschäftsführer sind in der Verantwortung, diesen Antrag rechtzeitig zu stellen. Verspätete Anträge können zur persönlichen Haftung führen, da Gläubiger Schadensersatzansprüche geltend machen können, während Insolvenzverschleppung strafbar ist.
Die Gerichte fordern das Unternehmen inzwischen auf, ihre Räumlichkeiten zu verlassen, eine Aufforderung, die keine Rückmeldung seitens „Wurst König“ erhalten hat. Die weitere Entwicklung ist unsicher, und Experten befürchten, dass die Situation nicht nur die Angestellten, sondern auch die Gläubiger stark belasten könnte.
Traditionelles Unternehmen in der Krise
„Wurst König“ war seit 1978 im Geschäft und betrieb seine Filialen hauptsächlich im Ruhrgebiet sowie in Leverkusen und Siegen. Ein Eigentümerwechsel im vergangenen Jahr könnte zur aktuellen Misere beigetragen haben, da der neue Geschäftsführer angeblich in Süditalien lebt und somit nicht aktiv in der Unternehmensführung präsent ist. Die letzte Gehaltserhöhung für die Mitarbeiter fand anscheinend im Dezember 2023 statt, aber seitdem gibt es keine signifikanten Verbesserungen.
Die Mitarbeiter sind verständlicherweise besorgt über die Entwicklung. Viele scheinen mit ihrer finanziellen Situation allein gelassen zu werden, während sie auf ihre rechtlichen Ansprüche drängen müssen. Ein grundlegendes Kommunikationstraining sowie die Aufklärung über die Pflichten und Rechte in solch kritischen Situationen könnte hier helfen. Es bleibt abzuwarten, wie der Fall weiter verläuft und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Mitarbeiter zu unterstützen.