Sachsen-Anhalt

Weißwasser sucht dringend Wahlhelfer – Unterstützung jetzt gefragt!

Die Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2025 ist in vollem Gange, und die Stadtverwaltung sieht sich einer entscheidenden Herausforderung gegenüber: der Rekrutierung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Nach aktuellen Informationen berichtet das MDR, dass die Stadt etwa 350 Wahlhelfer benötigt, darunter auch Ersatzpersonen. Diese Anforderung spiegelt die Notwendigkeit wider, eine reibungslose Durchführung der Wahl zu gewährleisten.

Ein wichtiger Aspekt bei der Rekrutierung ist, dass die Aufwandsentschädigung für die Ehrenamtlichen erhöht wurde. Städtische Mitarbeiter stellen einen Großteil der Wahlhelfer, und auch Beschäftigte von Behörden und Einrichtungen wie der Technischen Universität (TU) Dresden werden angesprochen. Diese Maßnahme zeigt erste positive Rückmeldungen von TU-Mitarbeitern, die in Freital wohnen, jedoch war die Stadt nicht überrannt mit Bewerbungen.

Rekrutierung in Weißwasser

In Weißwasser gilt für Verwaltungsmitarbeiter eine Urlaubssperre, was die Situation verschärft. Hier versucht die Stadt, Wahlhelfer aus dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dem Landratsamt Görlitz und den Stadtwerken zu rekrutieren. Dennoch kann die Stadt derzeit nicht einschätzen, ob die benötigte Anzahl an Wahlhelfern ausreicht, und es wird weitere Unterstützung begrüßt.

Die Aufgaben der Wahlhelfer sind vielfältig und crucial für eine ordnungsgemäße Wahlabwicklung. Laut Informationen von der Bundeswahlleiterin umfassen ihre Pflichten die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel und die Feststellung des Wahlergebnisses. Es ist entscheidend, dass alle Vorbereitungen vor der Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr getroffen werden, und die Wahllokale bleiben bis 18:00 Uhr geöffnet. Anschließend beginnt die Auszählung der Stimmen, die mehrere Stunden in Anspruch nehmen kann.

Voraussetzungen und Unterstützung für Wahlhelfer

Wahlhelfer müssen wahlberechtigt sein, was bedeutet, dass sie mindestens 18 Jahre alt sein und die deutschen Staatsbürgerrechte besitzen müssen. Zusätzliche Vergütungen wie Erfrischungsgelder und in bestimmten Fällen Fahrkostenerstattungen werden angeboten, um die ehrenamtliche Arbeit attraktiver zu machen. Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist vor allem ehrenamtlich, und es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen Wahlberechtigte von der Übernahme der Aufgaben absehen können. Dazu zählen unter anderem Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages oder wahlberechtigte Personen, die am Wahltag 67 Jahre oder älter sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass keine speziellen Regelungen über Sonderurlaub oder Arbeitsbefreiung für Wahlhelfer existieren. Arbeitgeber haben das Ermessen, ob sie ihren Mitarbeitern Freizeit gewähren, es sei denn, es sind gesetzliche oder tarifvertragliche Bestimmungen vorhanden. Zusätzliche Informationen dazu sind auf der Webseite der Bundeswahlleiterin verfügbar, die die Rahmenbedingungen und Rechtsgrundlagen für Wahlhelfer detailliert darlegt.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
mdr.de
Weitere Infos
bundeswahlleiterin.de
Mehr dazu
bundeswahlleiterin.de

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