Sachsen-Anhalt

Streit um Finanzen: Kommunen in Sachsen-Anhalt schlagen Alarm!

Das kommunale Finanzausgleichgesetz (FAG) in Sachsen-Anhalt steht im Mittelpunkt aktueller Streitigkeiten zwischen den Landkreisen und Kommunen. Diese beklagen, dass die bereitgestellten Finanzmittel unzureichend sind und sie unterfinanziert bleiben. Der Salzlandkreis, sowie die Städte Hecklingen und Nienburg haben Beschwerden eingereicht, in denen sie argumentieren, dass die Berechnungen fehlerhaft seien und sie nicht ausreichend Gelder erhalten würden. Laut MDR muss der Salzlandkreis mit einem Haushaltsdefizit von 18,7 Millionen Euro für das Jahr 2023 rechnen und erwartet für 2024 sogar 25 Millionen Euro. Hecklingen sieht sich einer Verschuldung von 13,5 Millionen Euro gegenüber bei einer Bevölkerung von etwa 7.000 Einwohnenden, während Nienburg ebenfalls Schulden hat und unter einem Investitionsstau leidet.

Die Berechnungsprozedur des FAG ist komplex und nach Ansicht vieler Kämmerer schwer nachvollziehbar. Im Jahr 2022 betrug die vom Land bereitgestellte Finanzmasse 1,735 Milliarden Euro, die auf Basis von Faktoren wie Einwohnerzahl, Schuldenlast und Steueraufkommen verteilt wird. Die Klagen der Kommunen zielen darauf ab, dass die Regelungen nicht den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst werden, insbesondere in Zeiten steigender Inflationsraten. Wie in den aktuellen Beschwerdeverfahren hervorgehoben wird, gehen oft Posten wie die Schülerbeförderung und die Unterhaltung von Kreisstraßen zu Lasten der Kreise, ohne dass dies in angemessener Weise im Finanzausgleich berücksichtigt wird.

Aktuelle Entwicklungen im Finanzausgleich

Am 13. Dezember 2023 beschloss der Landtag das Fünfte Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, das von einem Gutachten begleitet wird, das im Frühjahr 2022 in Auftrag gegeben wurde. Finanzen Sachsen-Anhalt betont, dass dieses Gutachten eine umfassende Überprüfung der Verteilungskriterien für die Schlüsselzuweisungen vorschlägt. Eine wesentliche Empfehlung sind Änderungen bei der Bedarfsbemessung und die Einführung einer neuen Finanzausgleichsumlage, die gezielt finanzschwächeren Gemeinden helfen soll.

Für das Jahr 2024 werden die Finanzmittel im FAG um 249,7 Millionen Euro auf jeweils 2.095,5 Millionen Euro erhöht. Ein Teil dieser Erhöhung wird speziellen Stadt- und Landkreisen zugewiesen, darunter 126,6 Millionen Euro an die Landkreise und 87,9 Millionen Euro an kreisfreie Städte. Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist es, eine bedarfsgerechtere Verteilung der Schlüsselzuweisungen zu gewährleisten und so finanzschwache Kommunen zu stärken.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Gemäß Artikel 88 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist das Land verpflichtet, den Kommunen ausreichende Finanzmittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung spiegelt sich in den Regelungen des FAG wider, das jedoch in der praktischen Umsetzung immer wieder in der Kritik steht. Die letzte umfassende Untersuchung der Kriterien zur Verteilung datiert aus dem Jahr 2012 und seitdem sind diese weitgehend unverändert geblieben. Wie Finanzen Sachsen-Anhalt berichtet, besteht nun ein dringender Handlungsbedarf, um den unterschiedlichen finanziellen Situationen der Kommunen gerecht zu werden.

Die Kommunen hoffen, dass die bevorstehende Reform des FAG, die auf den Empfehlungen des Gutachtens basiert, zu einer gerechten und transparenten Verteilung der Mittel führt. Die Verteilungspolitik wird dabei nicht nur die Stadtfinanzen entlasten, sondern auch die Grundlage für zukünftige Investitionen in die Infrastruktur der Gemeinden schaffen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
mdr.de
Weitere Infos
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mf.sachsen-anhalt.de

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