
Im Kreis Stendal steht das Verbrennen von Gartenabfällen auf der Kippe. Aktuell gelten im Februar/März und Oktober/November feste Zeiten, während denen das Abfeuern erlaubt ist. Trotz eines bestehenden Verbots für Gartenfeuer sieht die Verbrennungsverordnung im Landkreis dies nicht als Gesetzesverstoß an. Nun möchten Landrat Patrick Puhlman (SPD) und Hendrik Galster, Geschäftsführer des kreiseigenen Entsorgers ALS, mehr über die Meinungen der Bürger erfahren.
Eine umfassende Umfrage wird eingeleitet, die alle abfallgebührenpflichtigen Haushalte im Kreis Stendal betrifft. Insgesamt werden 70.000 Postkarten an die Haushalte verschickt, um Meinungen zum Thema Gartenabfälle einzuholen. Die Bürger können anonym abstimmen, ob das Verbrennen von Gartenabfällen verboten oder erlaubt bleiben soll. Die Umfrage ermöglicht den Teilnehmern, zwischen zwei Optionen zu wählen: der Fortführung der Verbrennungsverordnung oder deren Abschaffung. Diese Umfrage startet am Donnerstag, 13. Februar, und läuft bis in den April.
Meinungen der Bürger
Die Ansichten zu Gartenfeuern sind geteilt. Stadtbewohner neigen dazu, das Verbrennen eher abzulehnen, während viele Dorfbewohner diesem Brauch positiv gegenüberstehen. Die Ergebnisse der Umfrage könnten erheblichen Einfluss auf die zukünftige Handhabung der Verbrennungsverordnung im Landkreis haben.
Der rechtliche Rahmen für diese Praktik liegt in der Verbrennungsverordnung des Landkreises, welche unterschiedliche Bewertungen erfährt. Einige Bürger sehen im Verbrennen von Gartenabfällen eine einfache und kostengünstige Entsorgungsmöglichkeit. Andere hingegen warnen vor den gesundheits- und umweltgefährdenden Aspekten dieses Verfahrens. In vielen Landkreisen von Sachsen-Anhalt ist das Verbrennen von Gartenabfällen eingeschränkt oder untersagt, einige Ausnahmeregelungen bestehen auch in Bayern und Baden-Württemberg.
Hintergrund des Umweltrechts
Der Kontext der Verbrennungsverordnung ist zudem eng mit der Entwicklung des deutschen Umweltrechts verbunden. Dieses hat sich über viele Jahre hinweg mit dem Ziel entwickelt, Umweltbelange in verschiedenen Sektoren zu regeln. Wie das Umweltbundesamt erklärt, befassen sich die gesetzlichen Regelungen unter anderem mit Luftreinhaltung, Lärmschutz und Abfallwirtschaft. Ein zentrales Anliegen bei der Reformierung des Umweltrechts ist es, die Bürokratie zu reduzieren und die Einhaltung der europäischen rechtlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten.
Ein umfassendes Umweltgesetzbuch (UGB) könnte diese verschiedenen Regelungen zusammenführen und einen harmonisierten Ansatz schaffen. Insgesamt ist ein solches Gesetz von Bedeutung, um den integrierten Umweltschutz zu fördern und gleichzeitig den gleichzeitigen Schutz aller relevanten Umweltaspekte zu gewährleisten.
Die bevorstehende Umfrage im Landkreis Stendal ist ein entscheidender Schritt in der Auseinandersetzung mit dem Thema Gartenabfallverbrennung und spiegelt die breitere Diskussion über Umweltfragen wider, die im Kontext der geltenden Verbrennungsverordnung und des Umweltrechts geführt wird. Die endgültige Entscheidung zur zukünftigen Handhabung der Gartenabfälle wird nicht nur die lokalen Praktiken beeinflussen, sondern kann auch Auswirkungen auf die Grundsätze des Umweltschutzes im weiteren Sinne haben.