
In der Nacht von Freitag auf Samstag ereignete sich ein Einbruch in ein Mehrfamilienhaus in Schönebeck. Dabei drangen unbekannte Täter in das Gebäude in der Straße der Jugend ein und brachen zwei Kellerabteile auf. Entwendet wurden ein schwarzes Cube Pedelec und ein grün-weißes Haibike Hardseven Life 2.0. Die Polizei des Salzlandkreises bittet um Hinweise und ist unter 03471-3790 erreichbar. Dies ist kein Einzelfall, da Fahrraddiebstähle in den letzten Jahren deutschlandweit zugenommen haben.
Der Diebstahl von Fahrrädern ist häufig über die Hausratsversicherung abgedeckt, wie verschiedene Experten bestätigen. Gegenstände aus dem Keller gehören in der Regel zum Hausrat und sind in der Versicherung mitversichert. Sollte die Hausratsversicherung nicht greifen, wird es für die Betroffenen jedoch schwierig, einen Ersatzanspruch durchzusetzen. Die erste Anlaufstelle sollte die eigene Versicherung sein. Diese kann den Schaden möglicherweise ersetzen und sich dann bei den Tätern schadlos halten. In solchen Fällen wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Haftung von Nachbarn oder der Hausgemeinschaft nicht besteht, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass jemand fahrlässig gehandelt hat.
Rechtliche Aspekte von Fahrraddiebstählen
Für viele Fahrradbesitzer ist es von Bedeutung zu wissen, dass, auch wenn die Hausratsversicherung nicht ausreicht, spezielle Fahrrad- oder E-Bike-Versicherungen in Betracht gezogen werden sollten. Diese bieten in der Regel einen umfangreicheren Versicherungsschutz, der mehr Risiken abdeckt als eine herkömmliche Hausratversicherung. Die Entschädigungssumme richtet sich meist nach dem Wert des versicherten Fahrrads oder E-Bikes, nicht nur nach der Versicherungssumme.
Der Versicherungsschutz kann Verlust durch Diebstahl, Beschädigung, oder auch Vandalismus umfassen. Für jeden weiteren Fahrradbesitzer ist es notwendig, separate Verträge abzuschließen. Die Verbraucher müssen beim Kauf der Versicherung eine Wahl getroffen: zwischen einer Erstattung im Rahmen des Neuwerts oder des Zeitwerts. Die Neuwertentschädigung deckt den Betrag für ein gleichwertiges neues Rad ab, während der Zeitwert den Wert des Fahrrads zum Zeitpunkt des Diebstahls beschreibt und durch Alter und Abnutzung den Neuwert nicht erreicht.
Weitere Vorfälle in der Region
Neben dem Fahrraddiebstahl gab es in der gleichen Nacht auch einen Verkehrsunfall auf der L 63 zwischen Schwarz und Sachsendorf. Eine 37-jährige Fahrerin eines Skoda Fabia überschlug sich nach einem Bremsmanöver und landete auf dem Dach. Glücklicherweise konnte sie sich selbst befreien, erlitt jedoch leichte Verletzungen und musste in ein Klinikum gebracht werden. Ihr Fahrzeug wurde von einer Abschleppfirma geborgen.
Des Weiteren wurde am Samstagnachmittag in Bernburg von zwei Einbrüchen in der Gartenanlage „Chemie und Kali“ berichtet. In der Zeit vom 09. bis 19. Januar 2025 wurden hier Küchengeräte und elektronische Werkzeuge entwendet. Die Polizei rät, wertvolle Gegenstände aus Gartenhäusern zu entfernen und sicher zu lagern, um solch unerfreuliche Vorfälle zu vermeiden.
Die Polizei weist in all diesen Fällen darauf hin, dass Prävention der Schlüssel zur Vermeidung weiterer Diebstähle ist. Das Bewusstsein für Sicherheitsmaßnahmen sollte in der Gemeinschaft gestärkt werden, um künftige Vorfälle zu verhindern.