Sachsen-Anhalt

Sachsen: Kommunen profitieren jetzt von Wind- und Solarenergie!

In Sachsen wurde ein neues Gesetz zur Ertragsbeteiligung an erneuerbaren Energien verabschiedet. Dieses Gesetz verpflichtet Betreiber von nach dem 31. Dezember 2024 genehmigten Anlagen dazu, Finanzmittel an die Kommunen abzuführen. Dies betrifft insbesondere neue Wind- und Photovoltaikanlagen. Der Schritt wird als Teil der Bemühungen gewertet, die Akzeptanz für Windkraft und Solarenergie in der Bevölkerung zu erhöhen. Laut MDR müssen Betreiber von Windrädern ab einer Leistung von 1 Megawatt mindestens 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde zahlen. Bei Photovoltaikanlagen mit demselben Leistungskriterium sind es 0,1 Cent.

Die Regeln für Betreiber älterer Anlagen sind flexibler. Für diese gilt die neue Berechnung lediglich auf freiwilliger Basis. Ein bedeutendes Element des Gesetzes ist, dass die Kommunen auch die Möglichkeit haben, individuell das Doppelte der festgelegten Beträge auszuhandeln. Dies gibt den Gemeinden mehr Einfluss auf die wirtschaftlichen Vorteile, die aus den erneuerbaren Energien resultieren.

Erneuerbare Energien und deren gesellschaftliche Auswirkungen

Mit dem neuen Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz, das am 29. Juni 2024 in Kraft trat, wird eine verbindliche Beteiligung der Kommunen an den Erträgen von Windkraft- und Photovoltaikanlagen festgelegt. Diese Regelung gilt für alle neu genehmigten Anlagen, was als strategische Maßnahme verstanden werden kann, um die Gemeinden in den Prozess der Energiewende einzubeziehen. Die Einnahmen aus dem Betrieb der Anlagen fließen direkt in die kommunalen Kassen, was die wirtschaftliche Lage der Gemeinden stärken soll.

Das Gesetz soll dazu beitragen, dass sowohl Kommunen als auch Bürger von den wirtschaftlichen Vorteilen der erneuerbaren Energien profitieren. Dabei ist es das erklärte Ziel, die Akzeptanz der Bevölkerung für Wind- und Solarprojekte zu erhöhen. Somit wird der Ausbau von umweltfreundlichen Energiequellen nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiver.

Vergleich mit Bayern

Interessanterweise entwickelt sich in Bayern eine ähnliche Richtung. Wie berichtet, plant die bayerische Regierung, bis 2030 mindestens 1.000 neue Windräder zu errichten. Eine parallele Regelung, die Ende 2024 vom Ministerrat beschlossen werden könnte, sieht eine jährliche Abgabe für Betreiber neuer Solar- und Windkraftanlagen ab 5 Megawatt vor. Diese beinhaltet 0,3 Cent pro eingespeister Kilowattstunde, unterteilt in 0,2 Cent für die Kommunen und 0,1 Cent für die Bürger. Dieser Ansatz spiegelt die Bestrebungen wider, auch in anderen Bundesländern die Akzeptanz und Finanzierung erneuerbarer Energien zu fördern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die sächsische Gesetzgebung ein entscheidender Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Energiepolitik ist. Sie garantiert, dass die finanziellen Vorteile von Wind- und Solarprojekten den Kommunen und den Bürgern zugutekommen und somit die lokale Unterstützung für erneuerbare Energien gestärkt wird.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
mdr.de
Weitere Infos
energie.sachsen.de

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