
Die Situation in der Gemeinde Salzatal, insbesondere in Bad Lauchstedt, wirft Fragen zur Gewährleistung des Tierschutzes auf. Bürgermeisterin der Gemeinde äußerte sich dünn über die Umstände einer Person, die ein Objekt in Bennstedt im Vorfeld verlassen hat und mittlerweile in Bad Lauchstedt tätig ist. Diese Person steht im Verdacht, gegen geltende Gesetze zu verstoßen, indem sie trotz einer bestehenden Gewerbeuntersagung tätig wird.
Die betroffene Frau hat seit vor 2020 eine lebenslange Gewerbeuntersagung, die ihr verbietet, mit Hunden zu arbeiten. Diese Untersagung ist ein schwerwiegender Eingriff in ihre berufliche Freiheit und führt dazu, dass sie in ihrer Geschäftstätigkeit stark eingeschränkt ist. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist, dass die Gewerbeuntersagung eine rechtliche Grundlage in der Gewerbeordnung (GewO) hat, welche den Behörden erlaubt, die Tätigkeiten eines Gewerbetreibenden zu untersagen, wenn dessen Zuverlässigkeit in Frage steht, wie BWKasper berichtet.
Umgehung der Gewerbeuntersagung?
Besonders brisant ist, dass laut dem Impressum der Unternehmens-Website ein Mann als Inhaber des Coaching-Unternehmens genannt wird, das den Namen der Frau trägt. Es wird vermutet, dass dieser Mann, der Lebensgefährte der Beschuldigten und mit ihr zusammenlebend, das Unternehmen im Mischbetrieb führt, um die Gewerbeuntersagung zu umgehen. Der Verdacht besteht, dass die Gewerbeuntersagung, die auf der Unzuverlässigkeit der Frau beruht, durch diese Umgehungstaktik ausgehebelt werden soll.
Die Bedingungen für eine Gewerbeuntersagung sind klar festgelegt. Eine solche Maßnahme erfolgt, wenn der Unternehmer nicht die erforderliche persönliche oder finanzielle Zuverlässigkeit besitzt, wie RA Pöppel ausführt. Wichtige Gründe können wiederholte Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder finanzielle Unzuverlässigkeit umfassen.
Folgen einer Gewerbeuntersagung
Die Folgen der Gewerbeuntersagung sind gravierend: Die betroffene Person darf ihre Geschäftstätigkeit nicht mehr ausüben, was durch einen Eintrag in ein öffentliches Register dokumentiert wird. Zudem erleidet die Person einen nachhaltigen Schaden in ihrer Kreditwürdigkeit und Reputation. Ein Berufsverbot für die spezifische Tätigkeit hindert die Wiederaufnahme der Arbeit ohne nachweisliche Beseitigung der Unzuverlässigkeit.
Um eine Gewerbeuntersagung zu vermeiden, wäre es notwendig, rechtliche und finanzielle Verpflichtungen pünktlich zu erfüllen und sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen. Behörden überprüfen die Zuverlässigkeit regelmäßig, und die Möglichkeit, gegen eine Untersagung Widerspruch einzulegen, besteht ebenfalls, allerdings ohne aufschiebende Wirkung.