
Am Donnerstagnachmittag, dem 21. Februar 2025, meldete ein 20-jähriger Mann der Polizei den Diebstahl seiner amtlichen Kennzeichentafeln. Laut Informationen von Sachsen-Anhalt.de geschah der Vorfall in der Lauchstädter Straße im Ortsteil Angersdorf, wo sein Volkswagen abgestellt war. Der Mann hatte das Fahrzeug nach Angaben der Polizei gegen 14:30 Uhr dort abgestellt und bemerkte den Diebstahl gegen 16:45 Uhr.
Die Polizei wurde umgehend informiert und eine Streife nahm die Strafanzeige vor Ort auf. Gleichzeitig wurden die entwendeten Kennzeichen in Fahndung gestellt. Ein Blick auf die aktuelle Kriminalitätslage zeigt, dass in Deutschland jährlich rund 160.000 Kennzeichen gestohlen werden, wie der ADAC berichtet. Oft werden gestohlene Kennzeichen für weitere Straftaten, etwa Tankdiebstähle, missbraucht. In dem Fall des jungen Mannes in Angersdorf stellt sich die Frage, wie er nun weiter verfahren muss, um neue Kennzeichen zu erhalten.
Rechtliche Konsequenzen und Vorgehen nach einem Diebstahl
Bei einem Kennzeichendiebstahl ist es wichtig, eine Verlustmeldung bei der Polizei zu erstatten. Diese muss gemäß bussgeldkatalog.org auch erfolgt sein, um die weiteren Schritte einzuleiten. Gestohlene Kennzeichen werden zudem für einen Zeitraum von zehn Jahren gesperrt. Die Kfz-Versicherung übernimmt in der Regel keine Kosten für den Diebstahl oder den Neuantrag neuer Schilder.
Um einen Antrag auf neue Kennzeichen zu stellen, sind bestimmte Unterlagen notwendig. Dazu zählen der Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung sowie die Verlustmeldung der Polizei. Die Gebühren für die Zuteilung neuer Kennzeichen können bis zu 60 Euro betragen, hinzu kommen in der Regel etwa 30 Euro für das Drucken der Schilder.
Verkehrsunfall in Beuditz
Am selben Abend, gegen 18:00 Uhr, kam es in Beuditz zu einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW Peugeot und einem Lastkraftwagen MAN mit Anhänger. Die Kollision ereignete sich in einer Kurve und führte zu einem geschätzten Sachschaden von etwa 1.500 Euro am Peugeot. Solche Vorfälle verdeutlichen die Wichtigkeit der Verkehrssicherheit und die potenziellen Folgen von Unaufmerksamkeiten im Straßenverkehr.
Fahren ohne gültige Kennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von 60 Euro belegt werden. Da es keinen spezifischen Tatbestand für Kennzeichendiebstahl gibt, können die Strafen variieren. Mögliche rechtliche Grundlagen umfassen diebstahl-, urkundenfälschungs- und kennzeichenmissbrauchsrechtliche Vorschriften.
Für Fahrzeughalter empfiehlt es sich, Maßnahmen zur Diebstahlsicherung zu ergreifen. Hierzu zählen der Einsatz von Torx-Schrauben oder speziellen diebstahlsicheren Kennzeichenhaltern, deren Kosten etwa 50 Euro betragen können. Solche Vorkehrungen könnten in Zukunft potenzielle Diebstähle verhindern.