
Der Haushaltsentwurf für die Jahre 2025 und 2026, der heute vorgestellt wurde, sieht eine Rekordausgabe von 15,1 Milliarden Euro für das laufende Jahr und 15,6 Milliarden Euro für das nächste Jahr vor. Diese Zahlen stellen einen bedeutenden Schritt in der Finanzierung der öffentlichen Dienste dar, insbesondere in der Krankenhausfinanzierung, auf die Katja Pähle (SPD) besonderen Wert legt. Vom Land zugesagte Mittel sollen über ein Sondervermögen bereitgestellt werden, um die Krankenhäuser ausreichend zu unterstützen. Zudem sind auch die Zusagen für die Kinder- und Jugendarbeit in der geplanten Ausgabenstruktur verankert.
Die Corona-Pandemie hat die Situation im Gesundheitswesen verschärft, was auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung umtreibt. Diese fordert verstärktes Engagement vonseiten des Landes, insbesondere weil im ländlichen Raum ein spürbarer Mangel an Zahnärzten herrscht. Dies sei eine direkte Folge der Praxisaufgaben, da häufig keine Nachfolger für die bestehenden Praxen gefunden werden können. Um dem entgegenzuwirken, plant die FDP die Schaffung zusätzlicher Studienplätze für angehende Zahnärzte an der ungarischen Universität Pécs, um die Versorgung in strukturschwachen Regionen zu verbessern.
Haushaltsverabschiedung und Kompromisse innerhalb der Koalition
Der Haushalt soll im Februar verabschiedet werden, während die nächsten Landtagssitzungen am 20. und 21. Februar stattfinden. FDP-Fraktionschef Andreas Silbersack sprach von notwendigen Kompromissen innerhalb der sogenannten Deutschland-Koalition, um diesen Haushalt zustande zu bringen. Er merkte an, dass einige Projekte zurückgestellt werden mussten, um den aktuellen Haushaltsentwurf erfolgreich aufzustellen. SPD-Finanzpolitiker Andreas Schmidt äußerte, dass die inflationsbereinigten Einnahmen auf dem Stand von 2012 geblieben seien, was in Anbetracht einer schwachen Konjunktur kritisch zu betrachten ist.
Zur Finanzierung des Haushalts ist es entscheidend, die Basis der Prognose, die auf der Mai-Steuerschätzung beruht, zu verstehen. Die Erwartung geringer Einnahmen zwingt die politischen Akteure dazu, strategischer zu planen und Ausgaben auf das Wesentliche zu konzentrieren. Dieser Haushalt wird somit nicht nur aus finanzieller Sicht, sondern auch hinsichtlich der politischen Prioritäten und strategischen Ausrichtungen ein Schlüsselthema in der Landespolitik darstellen.
Doppelte Haushaltsführung und steuerliche Aspekte
Ein zusätzlicher Fokus liegt auf der Thematik der doppelten Haushaltsführung. Diese liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb seines Wohnorts beschäftigt ist und dort einen eigenen Hausstand unterhält. Steuerlich können notwendige Mehraufwendungen bis zu bestimmten Beträgen als Werbungskosten abgesetzt werden, was für viele Berufstätige von großer Bedeutung ist. Dabei sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen, um die doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkennen zu lassen. Hierzu zählen unter anderem das Unterhalten eines eigenen Hausstands sowie die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung.
Zusätzlich hat die Neuregelung bezüglich des häuslichen Arbeitszimmers ab dem Veranlagungszeitraum 2023 dazu geführt, dass die Absetzbarkeit von Aufwendungen angepasst wurde. A hieß es in der neuen Regelung, dass nur Aufwendungen abzugsfähig sind, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt. Die vorher geltende Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag entfällt im bisherigen Umfang, während nun für bestimmte Tätigkeiten eine Tagespauschale von 6 Euro bis maximal 1.260 Euro jährlich geltend gemacht werden kann. Diese Änderungen reflektieren die aktuelle Realität des Arbeitens und berücksichtigen die Bedürfnisse von Unternehmern und Arbeitnehmern gleichermaßen.
Insgesamt bildet der neue Haushaltsentwurf nicht nur die finanzielle Situation des Landes ab, sondern wirft auch ein Schlaglicht auf die sozialen und gesundheitlichen Herausforderungen, denen sich Sachsen-Anhalt gegenübersieht. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um die Weichen für die zukünftige Entwicklungsrichtung des Landes zu stellen.