
Die finanziellen Herausforderungen im Landkreis Sangerhausen bleiben auch im Jahr 2025 ein zentrales Thema. Der Kreistag hat am Mittwochabend beschlossen, keinen Widerspruch gegen die Beanstandung des Haushalts durch das Landesverwaltungsamt einzulegen. Diese Entscheidung fiel mit 34 Stimmen für und 6 Stimmen gegen das Vorhaben berichtet die MZ.
Die Beanstandung des Haushalts bezieht sich auf ein alarmierendes Defizit von rund 64 Millionen Euro. Das Landesverwaltungsamt begründete diese Maßnahme damit, dass der Landkreis die vorhandenen Einnahmemöglichkeiten, insbesondere die Kreisumlage, nicht ausreichend ausschöpft. In Bezug auf die Kreisumlage ist auffällig, dass diese mit nur 19,2 Prozentpunkten historisch niedrig ausfällt. Zum Vergleich: Im Burgenlandkreis liegt sie bei 37 Prozent, im Landkreis Harz sogar bei 38,90 Prozent.
Vorstoß für Widerspruch und dessen Folgen
Oberbürgermeister Torsten Schweiger von der CDU hatte einen Änderungsantrag eingebracht, um fristwahrend Widerspruch gegen die Beanstandung einzulegen. Doch sein Vorstoß wurde abgelehnt. Gegen den Vorschlag stimmten neben Schweiger auch Vertreter der Grünen, der SPD, der Linken und der AfD. Dies verdeutlicht die Spannungen innerhalb der politischen Fraktionen bezüglich der finanziellen Handlungsfähigkeit des Landkreises.
Die argumentativen Hinweise der Kreisverwaltung sind eindeutig: Ein Widerspruch könnte dazu führen, dass der Haushalt für 2025 nicht verabschiedet wird. Dies hätte gravierende Konsequenzen, denn ohne einen beschlossenen Haushalt würden Mittel für freiwillige Leistungen in Bereichen wie Kultur, Sport, Volkshochschule und Jugendhilfe ausbleiben, ebenso wie neue Investitionen außerhalb von Fördermitteln. Der fehlende Haushaltsausgleich könnte somit die kommunale Infrastruktur erheblich beeinträchtigen.
Die Bedeutung der Kreisumlage
Die Kreisumlage stellt die finanzielle Abgabe der Kommunen an den Landkreis dar, um dessen Aufgaben zu erfüllen. Dazu zählen unter anderem die Bereitstellung von Sekundarschulen, Straßen, sowie kulturellen und sportlichen Angeboten. Laut Kommunalbrevier wird die Kreisumlage jährlich erhoben, wenn die Finanzmittel des Landkreises den Finanzbedarf nicht decken. Die Festsetzung der Umlagesätze liegt im Ermessen der umlageerhebenden Körperschaft und soll unter anderem dazu dienen, die finanzielle Gleichheit zwischen Landkreis und Gemeinden sicherzustellen.
Das Landesverwaltungsamt hält eine Kreisumlage von 30,91 Prozent für angemessen, was auf die Notwendigkeit hinweist, die Einnahmen zu optimieren. Der flächendeckende Einsatz der Kreisumlage sorgt dafür, dass alle Gemeinden ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen können, ohne dass es zu einem Einschnitt in die Mindestausstattung kommt, was speziell für finanzschwache Kommunen kritisch wäre versteht die Rechtslupe.
In der Gesamtbetrachtung zeigt sich, dass der Landkreis Sangerhausen vor enormen Herausforderungen steht. Die Entscheidung des Kreistags, keinen Widerspruch einzulegen, könnte langfristige Konsequenzen für die Öffentlichkeit und die kommunale Infrastruktur haben. Die Diskussion um die Höhe der Kreisumlage bleibt weiterhin ein zentraler Streitpunkt in der politischen Landschaft des Landkreises.