
Am 15. Januar 2025 kam es zu einem bemerkenswerten Vorfall in Wippra, bei dem eine Frau versehentlich einen Notruf auslöste, als ihre Smartwatch aufgrund einer Fehlfunktion die Unfallerkennungsfunktion aktivierte. Wie MDR berichtet, hat die Frau voraussichtlich keine Kosten für den Einsatz zu tragen. Dies liegt daran, dass nicht sie, sondern ein technischer Defekt die Notrufauslösung herbeigeführt hat. Laut Ben Schwan, einem Technik-Experten des „Mac-&-i-Magazins“, ist dieser Vorfall nicht isoliert; solche Fehlalarme treten immer wieder auf, insbesondere seit der Einführung der Unfallerkennungsfunktion vor einigen Jahren.
Die Problematik zeigt sich besonders in Freizeitparks und Skigebieten, wo die Funktion dazu geführt hat, dass derartige Einsätze nicht selten sind. Schwan beschreibt diese Vorfälle jedoch als anekdotisch und empfiehlt, die technischen Systeme weiter zu verbessern. Die Entwicklungen in der Technik zielen darauf ab, die Häufigkeit solcher Fehlalarme zu minimieren.
Sicherheitskonzepte in Freizeitparks
Entsprechend den aktuellen Anforderungen an die Sicherheit von Freizeitparks wird die Schutzzielorientierte Brandschutzfachplanung immer wichtiger. Diese Planung wird besonders relevant, wenn Selbstrettung im Brandschutzfall nicht möglich ist. Wie FeuerTrutz hervorhebt, müssen Achterbahnen besondere sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen. Ein Beispiel ist der Einsatz von Rückhaltesystemen wie Schutzbügeln, die zwar die Sicherheit während der Fahrt gewährleisten, aber im Notfall die Selbstrettung erschweren.
Die Funktionalität von Nothalteeinrichtungen, wie etwa Blockbremsen, ermöglicht zwar das Aussteigen im Notfall, erfordert jedoch oft personelle Unterstützung. Die Brandschutzmaßnahmen müssen zudem so gestaltet werden, dass sie die Gestaltung und Thematisierung des Freizeitparks nicht nachhaltig stören.
Technische Prüfungen und Sicherheitsstandards
Zusätzlich zur Brandschutzplanung sind regelmäßige technische Überprüfungen von Bedeutung. Der TÜV SÜD spielt hierbei eine wichtige Rolle, indem er Freizeitparks und Wasserparks auf nationaler und internationaler Ebene prüft. Nach IT-Security-Magazin erfolgt die Prüfung gemäß der europäischen Norm EN 13814 und der internationalen Norm ISO 17842. TÜV SÜD führt jährlich etwa 2.000 Prüfungen durch und bietet umfassende Dienstleistungen an, die von der Qualitätssicherung bis zur Erstabnahme reichen.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Sicherheit in Erlebnisbädern und Wasserparks, wo ein neuer Sicherheits-Check in Zusammenarbeit mit der corporate momentum GmbH entwickelt wurde. Diese Initiativen sind Teil eines ganzheitlichen Ansatzes, um den Sicherheitsstandard in Freizeitattraktionen kontinuierlich zu erhöhen und sowohl die Besucher als auch das Personal bestmöglich zu schützen.