
Zur bevorstehenden Bundestagswahl 2025 treten weitreichende Veränderungen in der Wahlgesetzgebung in Kraft. Diese Reform, die im Mai 2023 von der Ampel-Koalition beschlossen wurde, zielt darauf ab, das Wahlsystem zu vereinfachen und den Bundestag zu verkleinern. [MDR] berichtet, dass eine der Hauptneuerungen die Zweitstimmendeckung ist, die sicherstellt, dass Parteien nur so viele Abgeordnete ins Parlament schicken können, wie es ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht. Zudem entfallen die Überhang- und Ausgleichsmandate, was bedeutet, dass die Direktmandatsgewinner nicht mehr automatisch in den Bundestag einziehen.
Mit der Wahlrechtsreform wird die Anzahl der Sitze im Bundestag auf 630 begrenzt, obwohl die gesetzliche Regelgröße bei 598 Sitzen liegt. In der letzten Legislaturperiode waren jedoch 736 Abgeordnete im Bundestag. Die Reform bleibt nicht ohne Kontroversen, da eine Neuregelung der Grundmandatsklausel kürzlich vom Bundesverfassungsgericht verworfen wurde. Dennoch wird diese Klausel vorläufig bestehen bleiben, da sie gegenwärtig weiterhin anwendbar ist, unabhängig von der abgeschlossenen Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit.
Der Wahlkampf und seine Herausforderungen
Der Wahlkampf für die Bundestagswahl, die am Sonntag, dem 23. Februar 2025, stattfindet, hat bereits begonnen. Anlass war der Bruch der Ampelkoalition im November 2024 nach dem Rauswurf von Ex-Finanzminister Christian Lindner (FDP). Diese Situation führte zu einer gewissen Ungewissheit über die politischen Strategien der verschiedenen Parteien und deren Spitzenkandidaten. [Das Parlament] verdeutlicht, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Bundestagsfraktionen sechs Wochen vor der Wahl eingeschränkt ist. Dennoch stehen alle Kanzler- und Spitzenkandidaten fest.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) stellte am 16. Dezember 2024 die Vertrauensfrage und verlor diese, was zur Auflösung des Bundestages am 27. Dezember 2024 nach Artikel 68 des Grundgesetzes führte. Diese politischen Umstände machen den bevorstehenden Wahlkampf komplex und die Wahlstrategien der Parteien wichtiger denn je.
Das neue Wahlsystem im Detail
Das personalisierte Verhältniswahlrecht bleibt der Grundpfeiler des neuen Wahlsystems. Wähler geben ihre Stimmen in zwei Kategorien ab: Erststimme für einen Direktkandidaten und Zweitstimme für eine Parteiliste. [Bazonline] hebt hervor, dass die Bedeutung der Erststimme zugunsten der Zweitstimme sinkt. Nun müssen die Direktmandate durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt sein, was die Dynamik der Wahlkreise erheblich verändert.
Wahlrechtliche Neuerungen | Details |
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Zwei stimme Deckung | Parteiunabhängige Kandidaten erhalten Sitze durch Mehrheiten an Erststimmen. |
Anzahl der Sitze | Auf 630 Sitze begrenzt. |
Überhangmandate | Fallen weg; Direktmandatsträger müssen nicht automatisch in den Bundestag einziehen. |
Fünf-Prozent-Hürde | Bleibt bestehen, außer bei Parteien mit drei Direktmandaten. |
Für die bevorstehende Bundestagswahl gibt es außerdem zahlreiche politische Vereinigungen, von denen 29 als Parteien anerkannt sind und antreten werden. Die konstituierende Sitzung des neuen Bundestages wird spätestens 30 Tage nach der Wahl stattfinden. Der bisherige Kanzler agiert geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Kanzlers.
Mit diesen umfassenden und tiefgreifenden Veränderungen im Wahlrecht wird die Bundestagswahl 2025 nicht nur eine erste Bewährungsprobe für die neuen Regelungen, sondern auch ein entscheidender Moment für die politischen Parteien in Deutschland. Die kommenden Wochen und Monate versprechen, spannend zu werden, während die Parteien sich auf den Wahlkampf vorbereiten und die Wähler mobilisieren.