
In Sachsen-Anhalt steht die Landesregierung vor erheblichen finanziellen Herausforderungen aufgrund der stark steigenden Ausgaben für die Altersbezüge von Beamten. Laut Welt werden die Versorgungsausgaben in den kommenden Jahren exponentiell ansteigen. Bereits im Jahr 2022 betrugen diese Ausgaben etwa 412 Millionen Euro. Die Prognosen deuten darauf hin, dass sie bis 2035 auf etwa 730 Millionen Euro anwachsen könnten. Diese Entwicklung zwingt Sachsen-Anhalt, dringend Maßnahmen zur Sicherung der Finanzen zu ergreifen.
Der Landesrechnungshof hat in diesem Zusammenhang empfohlen, den Personalbestand anzupassen und eine restriktive Verbeamtungspraxis einzuführen. Dies bedeutet konkret, dass Verbeamtungen zukünftig nur noch für hoheitliche Tätigkeiten, wie etwa die Polizei, vorgenommen werden sollten. In anderen Bereichen, beispielsweise im Lehramt, sollte stattdessen auf Angestelltenverhältnisse gesetzt werden, um die erheblichen Pensionszahlungen zu vermeiden.
Die Rolle des Pensionsfonds
Sachsen-Anhalt hat einen Pensionsfonds eingerichtet, um die Altersbezüge langfristig zu finanzieren. Geld aus diesem Fonds soll jedoch erst dann abgerufen werden, wenn die Kosten für Beamte, die seit 2007 in den Dienst übernommen wurden, vollständig gedeckt sind. Eine vollständige Refinanzierung aus dem Pensionsfonds wird voraussichtlich erst ab dem Jahr 2041 möglich sein. Bis dahin müssen die Versorgungsausgaben für Beamte, die bis Ende 2006 eingestellt wurden, weiterhin aus dem Landeshaushalt finanziert werden.
Der Landesrechnungshof warnt zudem davor, dass der Pensionsfonds durch den Landtag aufgelöst und für andere Zwecke verwendet werden könnte, was die finanzielle Sicherheit der Altersbezüge gefährden würde.
Reformen im Beamtenversorgungsgesetz
Die Regelungen zur Beamtenversorgung in Sachsen-Anhalt sind im Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG LSA) verankert, das zuletzt am 11. Oktober 2019 geändert wurde. Zu den bedeutenden Änderungen gehört die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre, die schrittweise seit 2019 erfolgt. Außerdem können Beamte, die 45 Jahre im Dienst sind, unter bestimmten Voraussetzungen mit 65 Jahren in den Ruhestand treten, ohne Abschläge hinzunehmen.
Darüber hinaus gibt es spezielle Regelungen für bestimmte Berufsgruppen: So wurde die Altersgrenze für die Polizei und den Justizvollzug von 60 auf 62 Jahre angehoben, während für die Feuerwehr die Altersgrenze bei 60 Jahren bleibt. Vorzeitige Ruhestände werden jedoch mit einem Versorgungsabschlag von 0,3 % pro Monat bestraft.
Für die zukünftige Beamtenversorgung sind insbesondere auch Änderungen wie die Wiedereinführung einer Sonderzahlung von 3 % des Ruhegehalts, mindestens jedoch 200 Euro, hervorzuheben. Hinterbliebene erhalten hierbei entsprechend dem festgelegten Anteilssatz.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wird deutlich, dass die Landesregierung in Saxen-Anhalt nicht nur finanzielle, sondern auch strukturelle Reformen vornehmen muss, um eine nachhaltige Lösung in der Beamtenversorgung zu finden.