
Am 23. Januar 2025 informiert die Stadt Magdeburg über den aktuellen Stand der Unterstützung für die mehr als 800 Betroffenen des tragischen Weihnachtsmarkt-Anschlags vom 20. Dezember 2024. Ein Sonderstab, der aus acht Mitgliedern besteht, hat mit dem Versand von Auszahlungsanträgen begonnen. Die Betroffenen erhalten ein Schreiben mit einem Antragsformular zur Beantragung von Spenden, das ihnen helfen soll, ihre Ansprüche geltend zu machen. Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags wird sowohl persönlich als auch telefonisch angeboten. Zusätzlich steht eine Sozialarbeiterin bereit, um verletzten Betroffenen im Krankenhaus oder zu Hause beizustehen, was die aufmerksame Reaktion der Stadt auf diese beispiellose Tragödie unterstreicht.
Eine Beratungsstelle im Familieninformationsbüro hat ihre Türen am 23. Januar eröffnet. Hier werden rund 70 freiwillige Mitarbeiter eingesetzt, um den Prozess der Beantragung von Spendengeldern zu unterstützen. Diese Maßnahme wird von Oberbürgermeisterin Simone Borris gelobt, die die großzügige Spendenbereitschaft von über 9.300 Personen hervorhebt. Diese Spenden sind entscheidend, um die finanziellen Folgen des Anschlags zu lindern.
Spendenstand und Richtlinien
Der aktuelle Spendenstand beläuft sich auf 1.316.840,90 Euro. Ein Stadtratsbeschluss am 15. Januar sieht vor, dass alle Spenden über 1.000 Euro genehmigt werden müssen. Dies betrifft mehr als 60 Spendeneingänge, die sowohl von Privatpersonen als auch von Firmen, dem Stadtmarketing der Partnerstadt Braunschweig, der TSG Grün Weiß Möser sowie der Jüdischen Gemeinde Halle stammen.
Ein wichtiger Aspekt der Unterstützung ist die pauschalisierte Einmalzahlung, die den Betroffenen zugutekommt, basierend auf den Auswirkungen des Anschlags. Diese Einmalzahlungen sind wie folgt festgelegt:
Kategorie | Prozentsatz des Spendenaufkommens |
---|---|
Angehörige von Todesopfern | 20% |
Akut vital bedrohte Opfer | 25% |
Schwerverletzte Opfer | 25% |
Leicht verletzte Opfer | 15% |
Personen mit posttraumatischen Belastungsstörungen | 10% |
Personen mit Sachschäden | 5% (bis zu 300 Euro) |
Administrative Details
Die Stadtverwaltung wird die Betroffenen proaktiv anschreiben und ihnen die Antragsformulare zusenden. Dabei sind auch Hausbesuche als Beratungsleistungen in Ausnahmefällen geplant. Für Fragen und die Beantragung steht der Sonderstab der Stadt zur Verfügung, erreichbar unter der E-Mail-Adresse buerosonderstab@stadt.magdeburg.de.
Für interessierte Spender gibt es ein Spendenkonto mit den folgenden Kontodaten:
IBAN: DE89 8105 3272 0641 0958 72
BIC: NOLADE21MDG
Ein Verwendungszweck ist nicht erforderlich, und steuerliche Abzüge für die Spenden werden in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsgrundlagen behandelt. Bis zu 300 Euro sind durch Bareinzahlungsbelege oder Buchungsbestätigungen nachweisbar, während für höhere Beträge Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
Die Stadtverwaltung ist sich bewusst, wie wichtig es ist, den Betroffenen in dieser schweren Zeit sowohl moralisch als auch finanziell zur Seite zu stehen. [MDR] berichtet, dass die ersten Anträge in den kommenden Tagen erwartet werden, sodass die Auszahlungen unmittelbar nach Abschluss der Antragsbearbeitung beginnen können.