
Am 23. Februar 2025 wird die nächste Bundestagswahl stattfinden, die von einer umfassenden Wahlrechtsreform geprägt sein wird. Diese Reform, die im Mai 2023 von der Ampel-Koalition beschlossen wurde, zielt darauf ab, den Bundestag zu verkleinern und die Sitzverteilung zu reformieren. Laut MDR ist die wichtigste Neuerung die sogenannte Zweitstimmendeckung: Parteien dürfen nur so viele Abgeordnete ins Parlament schicken, wie es ihren Zweitstimmenergebnissen entspricht.
Besonders entscheidend für die Reform ist, dass Überhang- und Ausgleichsmandate wegfallen. Direktmandatsgewinner müssen nicht zwangsläufig in den Bundestag einziehen, was dazu beiträgt, die Anzahl der Sitze auf eine gesetzlich festgelegte Größe von 630 zu begrenzen. In der auslaufenden Legislaturperiode waren es noch 736 Abgeordnete, was zu hohen Kosten und einem steigenden Abstimmungsaufwand führte, so die Analyse der Bundeszentrale für politische Bildung.
Änderungen in der Parteienlandschaft
Die steuernden Regelungen der Reform umfassen auch, dass eine Partei bundesweit mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten muss, um in den Bundestag einzuziehen. Eine Ausnahme gilt nur für Parteien, die drei Direktmandate gewinnen, wodurch sie ebenfalls den Einzug in den Bundestag sichern können, auch ohne die Fünf-Prozent-Hürde zu erreichen. Diese Regelungen sind besonders relevant in einem Umfeld, in dem die Ampelkoalition, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, und die Parteienlandschaft im Umbruch sind, insbesondere nach dem Rauswurf von Ex-Finanzminister Christian Lindner (FDP) und dem Bruch der Koalition im November 2024, wie Das Parlament feststellt.
Die nächsten Wahlen werden von einer Vielzahl politischer Vereinigungen begleitet. Der Bundeswahlausschuss hat insgesamt 31 politische Vereinigungen als Parteien anerkannt, 29 von ihnen treten zur Wahl an. Dennoch könnte die fehlende Vertretung von Wahlkreisen, ohne einen Direktkandidaten, zu Herausforderungen führen, insbesondere durch die bevorstehenden Änderungen des Wahlrechts.
Wahlrechtsreform im Kontext
Die Neuregelungen sind nicht das erste Mal, dass der Bundestag über sein Wahlrecht diskutiert. In der Vergangenheit hat der Bundestag häufig mehr Sitze gehabt als die angestrebte Zahl von 598 Sitzen. Mit der Reform von 2020 wollte man die Anzahl der Abgeordneten verringern; jedoch führte dies in der Wahl 2021 zu 736 Sitzen. Auch hier blieben Überhang- und Ausgleichsmandate ein Thema, welches wesentliche Auswirkungen auf die Größe des Parlaments hat, wie bpb erklärt.
Die bevorstehende Wahl wird somit nicht nur durch die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen beeinflusst sein, sondern auch durch die Erfahrungen und die oftmals kritische Auseinandersetzung mit den bisherigen Regelungen und deren Anwendung. Die konstituierende Sitzung des neuen Bundestages muss spätestens 30 Tage nach der Wahl erfolgen. Kanzlerwahlen sowie Koalitionsverhandlungen folgen traditionell ohne festen Termin, was die Unsicherheit über die politische Landschaft nach den Wahlen erhöhen könnte.