Jerichower Land

Tierschutz in Gefahr: Behörden ignorieren Hilferufe für über 200 Schafe!

Am 15. Januar 2025 berichten verschiedene Medien über die prekäre Situation von Schafen in der Nähe von Gommern, die durch die aufmerksame Bürgerin Charlott Weiner-Fischer ins Licht gerückt wurde. Im April 2024 beobachtete sie schockierende Zustände der Tiere entlang der Berliner Chaussee. Viele Schafe lagen regungslos auf dem Boden, wiesen starkes Abmagern auf und hatten Verletzungen.

Weiner-Fischer meldete ihren besorgniserregenden Beobachtungen telefonisch beim Veterinäramt Jerichower Land. Die Behörde forderte sie jedoch dazu auf, ihre Meldung per E-Mail einzureichen. Unglücklicherweise wurde diese Meldung nicht an die zuständige Stelle in Magdeburg weitergeleitet. Daraufhin erfolgte von ihrer Seite eine weitere telefonische und schriftliche Kontaktaufnahme mit den Behörden in Magdeburg.

Verschlechterung der Tierhaltung

Im Sommer 2024 beobachtete Weiner-Fischer, dass sich der Zustand der Tiere weiter verschlechterte. Ein unangenehmer Geruch von toten Tieren war in der Umgebung wahrnehmbar. Sie schätzte, dass zwischen 100 und 200 Schafe betroffen waren. Trotz ihrer Bemühungen um Wasser und Futter, musste sie feststellen, dass diese für die Tiere nicht verfügbar waren.

Die Halterin der Schafe, Astrid B., besitzt nicht nur in Gommern, sondern auch auf weiteren Grundstücken in Halberstadt und Magdeburg, wo die Schafe gehalten werden. Diese ist bereits in andere Tierskandale verwickelt. Ihnen wurde zudem ein nationales Tierhalteverbot auferlegt, das jedoch nicht effektiv durchgesetzt wird. Weiner-Fischer erklärte, dass sie größere Bedenken hinsichtlich der mangelhaften Kontrollen bei Tierhaltungen habe, insbesondere bei Hühnern und Schweinen.

Die Rolle der Behörden

Insgesamt gingen in dieser Angelegenheit etwa 50 Meldungen aus der Nachbarschaft bei den zuständigen Ämtern ein. Trotz der vorgebrachten Berichte reagierten die örtlichen Behörden nicht ausreichend. Weiner-Fischer informierte auch das Veterinäramt, Ordnungsamt und Umweltamt, erhielt jedoch kaum nennenswerte Rückmeldungen oder Maßnahmen.

Ein Teil der Gemeinschaft gründete eine WhatsApp-Gruppe, um sich gegenseitig zu unterstützen. Viele Tierhalter wollten ihre zurückgebliebenen Tiere wieder zurückbekommen, wurden jedoch durch die laufenden Kontrollen daran gehindert. Die Stadt hat nicht effektiv auf die besorgniserregenden Zustände reagiert, was Weiner-Fischer leid tut, da viele Tiere starben, bevor die Behörden Maßnahmen ergriffen.

Tierhalteverbote in Deutschland

In Deutschland wird der Tierschutz durch das Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Misshandlungen ist das „Tierhalteverbot“. Dieses wird erlassen, wenn Halter nicht verantwortungsvoll mit Tieren umgehen können. Gründe können wiederholte Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder die Gefahr für die Allgemeinheit durch bestimmte Tiere sein. Zuständige Behörden wie das Veterinäramt sind befugt, solche Verbote auszusprechen.

Das Tierschutzgesetz sieht sowohl verwaltungsrechtliche als auch strafrechtliche Tierhalteverbote vor, die je nach Schwere des Verstoßes durch die Behörden oder Gerichte ausgesprochen werden können. Es gibt jedoch Kritik an der Umsetzung, da häufige Kontrollen aufgrund von Personalmangel in den Veterinärämtern selten durchgeführt werden und kaum zentrale Datenbanken existieren, um Verstöße systematisch zu erfassen. Die Schwierigkeiten in der Justiz und die unzureichende Durchsetzung des Tierschutzrechts erschweren zusätzlich die Lage der Tiere in solchen Fällen.

Die Schafhaltung von Astrid B. ist symbolisch für die Herausforderungen, denen sich Tierschutzbehörden in Deutschland gegenübersehen. Die dringliche Notwendigkeit, angemessene Kontrollen und tatsächlich durchsetzbare Tierhalteverbote zu gewährleisten, wurde durch den Fall Weiner-Fischer erneut verdeutlicht.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
meetingpoint-magdeburg.de
Weitere Infos
tierrechtsblog.de
Mehr dazu
gesetze-im-internet.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert