Jerichower Land

Schock in Schönebeck: Elf Menschen nach Anschlag in Kliniken behandelt!

Am 1. Februar 2025 wurden in der Stadt Schönebeck elf Personen aufgenommen, nachdem sie in Zusammenhang mit einem Anschlag verletzt worden waren. Von diesen elf Personen befinden sich vier in stationärer Behandlung, während das Klinikum in Haldensleben sechs Menschen aufgenommen hat, von denen drei stationär behandelt werden. Laut MDR wurden aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht sowie laufender Ermittlungen und Datenschutz keine detaillierten Informationen zum Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten veröffentlicht.

Insgesamt sind in den Helios-Kliniken in Burg, Oschersleben und Vogelsang-Gommern vierzig teils schwer verletzte Personen behandelt worden. In der Klinik im Jerichower Land in Burg wurden 20 dieser Personen versorgt. Eine schwer verletzte Person konnte ins Krankenhaus nach Berlin-Buch gebracht werden, wo laut einem Sprecher keine Lebensgefahr mehr besteht. Weitere Informationen sind aus Rücksicht auf die Betroffenen nicht verfügbar. Auch das städtische Klinikum in Dessau behandelte am Anschlagstag eine Familie ambulant, während an den Standorten des Harzklinikums in Quedlinburg, Wernigerode und Blankenburg keine Verletzten behandelt wurden.

Behandlung und Patientenzugang

Das AMEOS Klinikum in Schönebeck betont, dass die Patienten von einem engagierten Krankenhauspersonal begrüßt werden. Ihr Ziel ist es, einen angenehmen Aufenthalt für alle Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Dazu gehört ein umfassendes Informationsangebot, das darauf abzielt, den Aufenthalt optimal vorzubereiten. Ansprechpartner für die Betreuung sind die behandelnden Ärzte und das Pflegepersonal, die tägliche Visiten zu festen Zeiten durchführen.

Patienten werden ermutigt, sich bei den Stationsschwestern über die Visitenzeiten zu informieren, da persönliche Gespräche mit den Ärzten wichtig sind, um die Beschwerden präzise zu schildern und den Anordnungen zu folgen. Das Vertrauen zwischen Patient und Arzt wird dabei als Basis für eine erfolgreiche Behandlung angesehen, wobei die ärztliche Schweigepflicht strengen Regeln unterliegt. Für die Patienten ist es auch wichtig, bei Unklarheiten Fragen zu stellen und sich über alle Therapie- und Untersuchungsmaßnahmen aufklären zu lassen.

Patientenrechte und Dokumentation

Die Rechte der Patienten sind gesetzlich geschützt. Wie unter gesund.bund.de erläutert, sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, relevante Informationen zeitnah in der Patientenakte zu dokumentieren. Diese Dokumentation muss sorgfältig und vollständig erfolgen und umfasst Befunde, Therapiedokumentationen, Aufklärungen sowie Einwilligungserklärungen bei Eingriffen.

Patienten haben das Recht, ihre Patientenakte jederzeit einzusehen und Kopien davon anzufertigen. Eine Ablehnung zur Einsichtnahme muss durch die behandelnden Ärzte begründet werden. Die sorgfältige Dokumentation ist nicht nur wichtig für die Nachvollziehbarkeit der Behandlung, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle für die Weiterbehandlung durch andere Ärzte und im Fall von rechtlichen Schritten bei Behandlungsfehlern.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
mdr.de
Weitere Infos
ameos.de
Mehr dazu
gesund.bund.de

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