
Am 23. Februar 2025 findet die nächste Bundestagswahl in Deutschland statt. In Sachsen-Anhalt werden die Wähler in acht Wahlkreisen ihre Stimme abgeben können. Die Vorauswahl der Wahlkreise hat zu wichtigen Veränderungen geführt, die auf die demografische Entwicklung im Land zurückzuführen sind. Bei der vorherigen Bundestagswahl gab es noch neun Wahlkreise, doch aufgrund der Bevölkerungsentwicklung wurde ein Wahlkreis von Sachsen-Anhalt nach Bayern umverteilt, was zur Auflösung des bisherigen Wahlkreises 71 „Anhalt“ führte. Sechs der verbleibenden Wahlkreise wurden zudem neu eingeteilt und umbenannt. Laut stern.de ist dies Teil einer umfassenden Anpassung, die alle vier Jahre durchgeführt wird.
Die aktuellen Wahlkreise in Sachsen-Anhalt sind wie folgt definiert:
- 066: Altmark – Jerichower Land
- 067: Börde – Salzlandkreis
- 068: Harz
- 069: Magdeburg
- 070: Anhalt – Dessau – Wittenberg
- 071: Halle
- 072: Burgenland – Saalekreis
- 073: Mansfeld
Wahlvorbereitung und Kandidaten
Für die Bundestagswahl 2025 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 64 Direktkandidaten, vier Einzelbewerber und 12 Parteien mit Landeslisten zur Wahl zugelassen. Der Versand der Briefwahlunterlagen hat bereits in einigen Wahlkreisen begonnen, wobei der späteste Versandstichtag der 10. Februar 2025 ist. Wähler haben die Möglichkeit, ihre Stimmen sowohl für einen Kandidaten im eigenen Wahlkreis als auch für die Landesliste einer Partei abzugeben. Weitere Informationen zur Stimmabgabe können in der Broschüre „Einfach Wählen gehen!“ nachgelesen werden, die zur Aufklärung und Orientierung dient. Dies wird von der offiziellen Seite wahlen.sachsen-anhalt.de bereitgestellt.
Für die Briefwahl ist zu beachten, dass die Wahlbriefe bis 18 Uhr am Wahltag zurückgesandt werden müssen. Der Antragszeitraum für die Briefwahlunterlagen endet am 21. Februar 2025 um 15:00 Uhr, es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn am Wahltag eine plötzliche Erkrankung nachgewiesen werden kann, ist eine Beantragung bis 15 Uhr möglich. Die Briefwahlstellen in den Gemeinden öffnen spätestens am 10. Februar 2025.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Einteilung der Wahlkreise ergibt sich aus dem Siebenundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, das am 7. März 2024 beschlossen wurde und am 14. März 2024 in Kraft trat. Eine gerechte Verteilung der Wahlkreise ist entscheidend, da keine Wahlkreisgrenze mehr als 15% von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl abweichen darf. Diese Regelungen sind laut bundeswahlleiterin.de notwendig, um die demokratische Vertretung im Bundestag zu gewährleisten.
Insgesamt verteilen sich die 299 Wahlkreise auf die 16 Bundesländer Deutschlands. Für Sachsen-Anhalt, das in diesem Jahr durch den Verlust eines Wahlkreises betroffen ist, bleibt es wichtig, politische Themen und lokale Anliegen weiterhin zu thematisieren und möglichst viel Wählerbeteiligung zu erreichen. Die Veränderungen sind ein Zeichen für die dynamische Entwicklung der Bevölkerung und der politischen Landschaft in Deutschland.