Harz

Winterdienst im Harz: So wird das Fahren sicher trotz Schnee!

Der Winterdienst im Harz hat in den letzten Wochen alle Hände voll zu tun. Am 6. Februar 2025 berichteten Mitarbeiter auf der Straße von den Herausforderungen, die Schnee und Eis mit sich bringen. Besonders nachts, gegen 2 Uhr, sind die ersten Arbeiter in Clausthal-Zellerfeld unterwegs, um die Straßenverhältnisse zu prüfen. Betriebsleiter Bernd Fischer erklärt, dass bei Temperaturen um den Gefrierpunkt Vorarbeiter zur Lagebeurteilung geschickt werden, um optimal auf die Wetterbedingungen zu reagieren.

Um 4 Uhr morgens nehmen die Streudienstfahrer ihre Arbeit auf. Bei Schneefall kommen dann auch die Pflüge zum Einsatz. Weitere Mitarbeiter unterstützen ab 6 Uhr früh, und längst selbständig agierende Teams wissen, welche Aufgaben anstehen. Die Vorbereitung für den Winterdienst begann bereits im August, als die Geräte auf ihre Einsatzfähigkeit überprüft und nötigenfalls repariert wurden. Ab 1. November gilt dann der offizielle Winterdienst.

Herausforderungen und Beschwerden

Fischer hat durch seine langjährige Erfahrung ein gutes Gespür für die sich schnell ändernden Wetterbedingungen entwickelt. Trotz der intensiven Bemühungen erhält der Winterdienst täglich bis zu 120 Beschwerden. Oft entstehen diese Missverständnisse über die Verantwortlichkeiten. Anwohner sind nämlich selbst dafür zuständig, ihre Hof- und Garageneinfahrten zu räumen, während der Winterdienst sich in der Regel auf die Straßen konzentriert.

In gefährdeten Gebieten werden zudem Winterbeschilderungen aufgestellt, welche Halteverbote zwischen 0 und 6 Uhr vorsehen. Leider ignorieren einige Anwohner die Halteverbotsschilder und Fähnchen, die zur Fahrzeugentfernung auffordern. Betriebsleiter Fischer hat jedoch entschieden, das Abschleppen zu vermeiden, um den Anwohnern mögliche Kosten zu ersparen. Trotz der Beschwerden erhält das Team auch Dankbarkeit von einigen Anwohnern, die gelegentlich kleine Geschenke mitbringen.

Verantwortlichkeiten im Winterdienst

Die Verantwortung für den Winterdienst in anderen Regionen, beispielsweise in Sachsen-Anhalt, liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Laut der Kreisverwaltung müssen die Straßenbaulastträger sicherstellen, dass die Straßen bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen befahrbar sind. Dies gilt insbesondere für die Fahrbahnen, während die Regelungen für Fuß- und Radwege von den Satzungen der jeweiligen Gemeinden abhängen.

Der Winterdienst hat insbesondere die Aufgabe, die Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen angesichts von Schnee und Eis zu gewährleisten. So stellt Hessen.de klar, dass die Räum- und Streupflicht zu einem großen Teil beim Grundstückseigentümer liegt. Für öffentliche Straßen ist der jeweilige Träger der Straßenbaulast verantwortlich. Dieses Konzept soll die Begeh- und Befahrbarkeit der Straßen im Rahmen der Leistungsfähigkeit sicherstellen und wird von Städten und Gemeinden durch Satzungen konkretisiert.

Jeder Einsatz des Winterdienstes generiert nicht nur Kosten, sondern kann auch zu Einnahmen führen. Trotz wiederholter Schneefälle im Winter 2024/2025 zeigt Fischer eine positive Einstellung gegenüber dem Schnee. Der Winterdienst bleibt aktiv und engagiert, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
news38.de
Weitere Infos
kreis-hz.de
Mehr dazu
verwaltungsportal.hessen.de

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