
Im Harz sind die Mitarbeitenden des Winterdienstes aktuell stark gefordert. Wie news38.de berichtet, wird in Clausthal-Zellerfeld rund um die Uhr daran gearbeitet, die Straßenverhältnisse zu überwachen und Unfälle zu vermeiden. Zwei Arbeiter überprüfen bereits um 2 Uhr nachts die Situation. Betriebsleiter Bernd Fischer betont, dass bei Temperaturen um den Gefrierpunkt Vorarbeiter zur Lagebeurteilung geschickt werden.
Mit der Dämmerung um 4 Uhr starten die Streudienstfahrer, während bei anhaltendem Schneefall die Pflüge zum Einsatz kommen. Ab 6 Uhr sind auch weitere Arbeiter im Einsatz. Fischer hebt hervor, dass die Teams eigenständig arbeiten und ihre Aufgaben gut kennen. Die Vorbereitungen für den Winterdienst beginnen bereits im August, wenn die Geräte überprüft und gewartet werden. Der Betrieb schaltet am 1. November auf Winterdienst um.
Herausforderungen und Beschwerden
Fischer hat über die Jahre ein Gespür für die Wetterbedingungen entwickelt. Trotz der engagierten Arbeiten erhält der Winterdienst täglich bis zu 120 Beschwerden. Oft beruhen diese auf Missverständnissen über die Zuständigkeiten. Besonders häufig wenden sich Anwohner an den Dienst, weil sie glauben, dass ihre Hof- und Garageneinfahrten von den Mitarbeitenden geräumt werden müssten.
Doch die rechtlichen Regelungen sind klar. Laut zdf.de sind Hauseigentümer in der Regel für die Schneeräumung verantwortlich. Diese Verantwortung kann auf Mieter übertragen werden, wenn dies explizit im Mietvertrag festgelegt ist. Eine einfache Regelung im Mietvertrag oder Gewohnheitsrecht reicht jedoch nicht aus. Mieter sollten Schneeschaufel und Sand bereitstellen und im Bedarfsfall Nachbarn um Hilfe bitten.
Reaktionsfähigkeit und kreative Lösungen
Die Winterbeschilderung wird in gefährdeten Bereichen aufgestellt, und gilt insbesondere die Halteverbotsschilder von 0 bis 6 Uhr. Fischer ist bekannt dafür, dass er versucht, Abschleppmaßnahmen zu vermeiden, um den Anwohnern hohe Kosten zu ersparen. Nichtsdestotrotz stellt er fest, dass es viele Anwohner gibt, die ihre Dankbarkeit durch Geschenke ausdrücken. Dies geschieht trotz der zusätzlichen Herausforderungen, die durch missachtete Halteverbotsschilder entstehen.
Positiv sieht Fischer den Schnee insgesamt, denn jeder Einsatz des Winterdienstes generiert auch Einnahmen. Momentan hat es im Winter 2024/2025 bereits zweimal geschneit, und der Winterdienst bleibt weiterhin aktiv. Die Befürchtungen hinsichtlich der Schneelasten, die etwa auf Dächern liegen können, wiegt ebenfalls mit.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Pflichten
Die Pflichten der Eigentümer und Vermieter sind klar definiert. Gehwege müssen von 7 bis 20 Uhr geräumt und gestreut werden, wobei an Sonn- und Feiertagen spezielle Regelungen gelten. Ein zu räumender Zugang sollte zudem mindestens 0,5 m breit sein, um den Anliegern ein sicheres Bewegen zu ermöglichen. Das Streuen sollte in der Regel mit Sand erfolgen, wobei Streusalz nur bei extremer Glätte eingesetzt werden darf. Bei Glatteisbildung besteht sofortige Streupflicht.
Der Winterdienst im Harz und die Verantwortung der Anwohner sind eng miteinander verknüpft. Beide Seiten haben die Verantwortung, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.