Sachsen-Anhalt

Finanzspritze für Sachsen-Anhalts Hochschulen: 454 Millionen bis 2029!

Am 6. März 2025 haben Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann und die Führungen der sieben staatlichen Hochschulen Sachsen-Anhalts in der Magdeburger Elbfabrik Zielvereinbarungen unterzeichnet. Diese Vereinbarungen bieten den Hochschulen bis zum Jahr 2029 finanzielle Planungssicherheit und enthalten zusätzliche Mittel zur Weiterentwicklung der Hochschullandschaft im Land, wie Forschung & Lehre berichtet.

Für das Jahr 2025 ist ein Grundbudget in Höhe von rund 454 Millionen Euro vorgesehen, was eine Steigerung von etwa 69 Millionen Euro im Vergleich zu 2020 darstellt. Dies entspricht einer Erhöhung von 18 Prozent und einem Zuwachs von etwa 26 Millionen Euro oder 6 Prozent im Vergleich zu 2024. Berücksichtigt wurden gestiegene Energiekosten, Tarif- und Besoldungsrunden sowie ein Inflationsausgleich. Weitere zukünftige Kostensteigerungen sollen ebenfalls ausgeglichen werden, um die Hochschulen finanziell abzusichern.

Neue Entwicklungen und Projekte

Die Zielvereinbarungen bieten nicht nur finanzielle Planungssicherheit, sondern beinhalten auch konkrete Maßnahmen zur strukturellen Weiterentwicklung der Hochschulen. So plant die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die Einführung des Abschlusses Bachelor of Laws, während die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg ihr Internationalisierungskonzept umsetzen möchte. Zudem beabsichtigt die Hochschule Anhalt, ihre dualen Studienangebote auszubauen, und die Hochschule Harz plant die Einführung eines digitalen Studienverlaufsmonitorings.

Ein zentraler Punkt der neuen Vereinbarungen ist auch die Sicherstellung der finanziellen Mittel für die Universitätsklinika Magdeburg und Halle, die einen Investitionsbedarf von rund einer Milliarde Euro pro Standort bis 2030 erfordern. Hierzu sind geplante jährliche Zuschüsse vorgesehen, um die Standorte langfristig abzusichern.

Verantwortlichkeiten und Ausblick

Zusätzlich wurde festgelegt, dass Hochschulen Ausgabereste auf Folgejahre übertragen können, wobei der Anteil dieser Überträge 2024 bei 11,5 Prozent lag. Eine Grenze wurde gesetzt: Überträge dürfen am 31. Dezember 2029 20 Prozent des Gesamtbudgets einer Hochschule nicht überschreiten. Über die Verwendung aller darüber hinausgehenden Ausgabereste entscheiden das Wissenschafts- sowie das Finanzministerium. Für 2025 sollen rund 12 Millionen Euro dieser Rücklagen zur Kofinanzierung von EU-Fördermitteln verwendet werden.

Das Ziel dieser Vereinbarungen ist es, sowohl individuelle Hochschulprojekte als auch hochschulübergreifende Initiativen wie die Landesinitiative für Digitalisierung und Hochschulbildung zu stärken. Prof. Dr. Folker Roland, Präsident der Landesrektorenkonferenz, betont, dass die Vereinbarungen für die Entwicklung der Hochschulen in Sachsen-Anhalt von großer Bedeutung sind. Auch im Hinblick auf die Herausforderungen, die durch steigende Studierendenzahlen und finanzielle Engpässe entstehen, wird diese Planungssicherheit als entscheidend erachtet. Dieser Bedarf an strategischer Finanzplanung ist nicht nur lokal, sondern auch Teil eines größeren, deutschlandweiten Problems der Hochschulfinanzierung, wie auch Bildungsserver feststellt.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
forschung-und-lehre.de
Weitere Infos
lrk-lsa.de
Mehr dazu
bildungsserver.de

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