
Die Denkmalpflege in Sachsen-Anhalt zeigt sich 2024 von einer positiven Entwicklung hinsichtlich der Abrisszahlen und der verfügbaren Fördermittel. Wie das Landesverwaltungsamt berichtet, verzeichnet das Bundesland einen Rückgang an Abrissanträgen für denkmalgeschützte Gebäude. Während 2007 noch 150 Abrissanträge eingereicht wurden, sind es 2024 lediglich 23 Neuanträge. Dies trifft auf eine erhebliche Anzahl von rund 29.000 denkmalgeschützten Gebäuden zu, viele davon über 100 Jahre alt.
Die Obere Denkmalschutzbehörde engagiert sich aktiv für den Schutz und Erhalt dieser Kulturdenkmale. Sie bietet nicht nur fachliche Beratung für Denkmalbesitzer an, sondern auch Vermittlungen zu Sanierern, die bei der Instandhaltung und Renovierung helfen können. Eine Besonderheit ist die seit 17 Jahren aktive Denkmalbörse, die darauf abzielt, geeignete Käufer für denkmalgeschützte Objekte zu finden. Aktuell befinden sich 30 Objekte, darunter Bauernhäuser, Villen, Industriegebäude und eine Mühle, in der Denkmalbörse.
Fördermittel und Investments
Ein entscheidender Faktor für die positive Entwicklung ist die drastische Erhöhung der Fördermittel im Jahr 2024. Diese steigen auf 73,3 Millionen Euro, was fast einer Verdreifachung im Vergleich zu 2023 entspricht. Für Privatpersonen, Vereine und Stiftungen stehen verschiedenste Programme zur Verfügung. Der Gesamtbetrag an bereitgestellten Mitteln umfasst sowohl Landes- als auch Bundesmittel, wobei insgesamt 95,8 Millionen Euro in Kulturdenkmale investiert werden.
Besonders bemerkenswert ist, dass erstmals Vorhaben zur Erhaltung der Industriekultur in Sachsen-Anhalt gefördert werden. Hierbei stehen über 3,5 Millionen Euro für Industriekulturdenkmale zur Verfügung, was zu einer Gesamtinvestition von über 5,1 Millionen Euro führt. Einzelne Projekte, darunter 51 von privaten Denkmaleigentümern, erhielten über 4,1 Millionen Euro in Landesmitteln sowie 500.000 Euro aus Bundesmitteln. Gleichzeitig unterstützen 14 Projekte von Vereinen und 49 Projekte von Stiftungen die Denkmalpflege mit erheblichen finanziellen Mitteln.
Bundesweite Unterstützung
Auf bundesweiter Ebene ist das Thema Denkmalpflege ebenfalls von Interesse. Im Kulturkapitel des Haushaltsplans 2024 sind 47,5 Millionen Euro für das dreizehnte Denkmalschutz-Sonderprogramm vorgesehen, welches auch die Sanierung und Modernisierung von Orgeln umfasst. Diese Fördermittel kommen vor allem mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben zugute. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, was die Attraktivität von Sanierungsprojekten zusätzlich erhöht.
Anträge zur Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms müssen bis zum 19. April 2024 bei den zuständigen Landesbehörden eingereicht werden. Die digitale Antragstellung für die Denkmalförderung ist ganzjährig bis 31. August möglich. Bei hochwassergeschädigten Denkmälern kann eine Unterstützung ganzjährig beantragt werden, wobei eine telefonische Kontaktaufnahme vor der Antragstellung erforderlich ist. Weitere Informationen stehen auf der Webseite der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zur Verfügung.