
Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Bundestag statt. Die Entscheidung für einen vorzeitigen Wahltermin wurde aufgrund des Verlusts der Regierungskoalition sowie einer entstandenen politischen Pattsituation getroffen. Laut Magdeburg Klickt sind Wahlbenachrichtigungen bereits an die wahlberechtigten Bürger versendet worden. Rund 61 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland haben die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben, entweder im Wahllokal oder per Briefwahl.
Die Wahlbenachrichtigungen enthalten wichtige Informationen, wie zum Beispiel die Öffnungszeiten der Wahllokale, die am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind. Wählerinnen und Wähler müssen ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen Personalausweis oder Reisepass mitbringen, um ihre Stimme abgeben zu können. Der Standort des jeweiligen Wahllokals kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden.
Wichtige Fristen zur Briefwahl
Eine der zentralen Neuerungen ist die Möglichkeit zur Beantragung eines Wahlscheins für die Briefwahl. Diese kann ab dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung erfolgen. Der Antrag kann entweder über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder online bis zum 19. Februar 2025, 13 Uhr, gestellt werden. Darüber hinaus ist eine schriftliche Anforderung der Briefwahlunterlagen möglich, indem der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt wird.
Das Briefwahlbüro im Rathaus hat ab dem 3. Februar 2025 regulär geöffnet. Die Zeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag von 13 bis 18 Uhr und Donnerstag von 13 bis 16 Uhr. Die Versendung der Briefwahlunterlagen erfolgt ab dem 10. Februar 2025, wobei die Stimmzettel erst nach dem 30. Januar 2025 gedruckt werden können. Die Frist für die Beantragung wichtiger Unterlagen endet am 21. Februar 2025, um 18 Uhr; in Ausnahmefällen ist eine Beantragung bis 15 Uhr am Wahltag möglich.
Die Rolle der Briefwahl
Die Experten schätzen, dass die Briefwahl eine bedeutende Rolle in diesem Wahlprozess spielen wird. Es wird erwartet, dass der Anstieg der Nutzung bei vorherigen Wahlen sich auch in diesem Jahr fortsetzt. Alle Wahlberechtigten können ohne Angabe von Gründen Briefwahl beantragen, was die Teilnahme an der Wahl erheblich erleichtert.
Um bei der Abgabe der Briefwahl-Stimme sicherzustellen, dass diese rechtzeitig im Landkreis Börde eingeht, muss der Wahlbrief bis zum 23. Februar 2025, 18 Uhr, abgeschickt sein. Es ist wichtig zu beachten, dass verspätete Wahlbriefe nicht berücksichtigt werden können. Der Versand erfolgt portofrei, außer bei Wahlen aus dem Ausland. Weitere Details zur Beantragung der Briefwahl und zur Bundestagswahl 2025 sind auf der Webseite der Gemeinde oder unter Briefwahl beantragen abrufbar.
Insgesamt stellen sich 53 Parteien und politische Vereinigungen zur Wahl. Dazu gehören unter anderem Parteien, die bereits im Bundestag und mindestens einem Landesparlament vertreten sind, wie die SPD, GRÜNEN, CDU, DIE LINKE, CSU, FDP, AfD, BSW, FREIE WÄHLER und BVB/FREIE WÄHLER. Damit bringt die kommende Wahl eine Vielzahl an Optionen für die Wählerinnen und Wähler.