
In der Nacht zum 20. Januar 2025 wurde die Polizei in Rogätz alarmiert, nachdem ein Brand von zwei älteren PKW auf einem Firmengelände in der Gewerbestraße gemeldet wurde. Laut Sachsen-Anhalt.de ereignete sich der Vorfall um 03:03 Uhr. Die beiden PKW standen erst seit wenigen Tagen auf dem Gelände und wurden von der örtlichen Feuerwehr schnell gelöscht. Momentan gibt es keine Hinweise zur Brandursache, jedoch wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung eingeleitet.
Die Polizei in Haldensleben ruft zeugen auf, die möglicherweise Informationen zu dem Vorfall haben. Diese können sich unter der Telefonnummer 03904/478-0 oder über das E-Revier melden. Brandstiftung ist eine Straftat, die nicht nur strafrechtliche Konsequenzen hat, sondern auch zivilrechtliche Ansprüche nach sich ziehen kann, wie frag-einen-anwalt.de ausführt.
Konsequenzen der Brandstiftung
Brandstiftung führt grundsätzlich dazu, dass Geschädigte Ansprüche gegen den Schädiger geltend machen können, wenn dieser ermittelt wird. Sollte der Brandstifter identifiziert werden, könnten die Geschädigten im Zivilprozess auf Schadensersatz klagen. Im konkreten Fall könnten die Eigentümer der PKW für entstandene Schäden verantwortlich gemacht werden, falls sie nachweisen können, dass der Brand aufgrund eigener Fahrlässigkeit entstand.
Wichtig ist, dass die Feuerwehr zwar die Kosten für die Löschung des Brandes übernimmt, nicht jedoch für Folgekosten wie die Entfernung von kontaminiertem Material oder die Auffüllung des Grundstücks. Diese rechtlichen Aspekte sind entscheidend, um verantwortliche Parteien zu identifizieren und in Anspruch zu nehmen.
Weitere Vorfälle in der Region
Neben dem Brand in Rogätz gab es einen weiteren Vorfall, der die Polizei beschäftigt. An der Johanne-Nathusius-Schule in Haldensleben wurde zwischen dem 18. Januar und dem 20. Januar 2025 der Haupteingang durch unbekannte Täter beschädigt. Die Täter hatten mehrere Steine geworfen, was zu einem Sachschaden von etwa 450 Euro führte. Auch in diesem Fall wird um Hinweise aus der Bevölkerung gebeten.
Zusätzlich ereigneten sich zwei Fälle mit berauschten Fahrzeugführern innerhalb der Region. Am 19. Januar 2025 wurde ein 41-jähriger VW-Fahrer an der B 81 in Gröningen kontrolliert. Drogentests fielen positiv aus, was zur Entnahme einer Blutprobe führte. Kurz darauf, um 23:00 Uhr, wurde ein 18-jähriger Fahrer eines Daimlerchrysler an der B1 in Irxleben kontrolliert und ebenfalls verdächtigt, unter Einfluss von Betäubungsmitteln zu fahren.
Versicherungstechnische Aspekte
Die Schäden durch Brandstiftung sind relevant für Autobesitzer und Versicherungen. Eine Teilkaskoversicherung deckt beispielsweise Schäden durch Brand und Explosion am eigenen Fahrzeug ab, während die Kfz-Haftpflichtversicherung keine Schäden am eigenen Fahrzeug erstattet. Autobesitzer, die keine Teil- oder Vollkaskoversicherung haben, tragen in der Regel selbst das Risiko, wenn der Brandstifter nicht ermittelt werden kann. Auch persönliche Gegenstände im Fahrzeug sind nicht durch eine kaskoversicherung abgedeckt, was zusätzliche finanzielle Belastungen für die Geschädigten mit sich bringen kann, wie ADAC.de verdeutlicht.
Die Kombination aus Brandstiftungen und weiteren Straftaten in der Region sorgt somit für ein verstärktes Augenmerk auf Sicherheits- und Versicherungsthemen. Die Polizei appelliert an die Bürger, bei verdächtigen Beobachtungen sofort zu handeln und sich zu melden.