Anhalt-Bitterfeld

Stromnetz-Wartung am 7. Februar: Unterbrechungen in Osternienburg!

Am 7. Februar 2025 kam es im Osternienburger Land, konkret in den Ortsteilen Micheln und Libbesdorf, zu planmäßigen Wartungsarbeiten des Stromnetzes. Diese Instandhaltungsmaßnahmen wurden von der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH durchgeführt. Der Wartungsstandort befand sich im Pflaumenweg in Micheln, Wulfen, im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Die Arbeiten begannen um 08:30 Uhr und sollen voraussichtlich bis 13:00 Uhr andauern.

Laut news.de wurde den betroffenen Anwohnern geraten, Ruhe zu bewahren, falls es während der Wartungsarbeiten zu ungeplanten Versorgungsunterbrechungen kommen sollte. Statt gleich die Rettungsleitstellen zu kontaktieren, sollten sie zuerst den Energieversorger informieren und die Sicherungen im Sicherungskasten überprüfen.

Hintergrund zu Versorgungsunterbrechungen

Die Bundesnetzagentur hat in den letzten Jahren ermittelt, dass die durchschnittliche Dauer ungeplanter Versorgungsunterbrechungen in Deutschland unter 13 Minuten liegt. Diese Informationen sind Teil der regelmäßigen Auswertungen, die auf Grundlage § 52 EnWG erfolgen. Die Erhebung umfasst sowohl geplante als auch ungeplante Unterbrechungen und erfasst deren Zeitpunkt, Dauer, Ausmaß und Ursache, sowohl für Elektrizitäts- als auch Gasnetzbetreiber.

Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem sogenannten SAIDIEnWG (System Average Interruption Duration Index), der die durchschnittliche Versorgungsunterbrechung je angeschlossenen Letztverbraucher innerhalb eines Kalenderjahres misst. bundesnetzagentur.de erläutert, dass zusätzliche Kennzahlen wie ASIDIEnWG (Average System Interruption Duration Index) zur Bewertung der Versorgungssicherheit herangezogen werden. Diese Werte helfen, die Versorgungskette transparenter zu machen und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.

Regelungen und Berichtspflichten

Die gesetzliche Grundlage für die Erfassung der Versorgungssicherheit ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert. Betreiber sind verpflichtet, unterbrechungsrelevante Daten an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Diese Daten sind nicht nur eine rechtliche Anforderung, sondern dienen auch der kontinuierlichen Verbesserung der Versorgungsqualität.

Alle Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber müssen die Unterbrechungen in ihren Versorgungsgebieten dokumentieren und bis zum 30. April des Folgejahres an die Bundesnetzagentur melden. Die Berichterstattung erfolgt entweder über ein Web-Formular im Energiedaten-Portal oder über einen XML Webservice. Wie in bundesnetzagentur.de angegeben, erfordert der Zugang zum Portal spezifische Betriebs- und Kontrollnummern.

Die Bedeutung von Wartungsarbeiten und die Transparenz bei Versorgungsunterbrechungen bleiben zentrale Themen für die Netzbetreiber. Die Mittel zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Stromversorgung sind dabei entscheidend, um die Versorgungssicherheit für alle Haushalte und Unternehmen zu garantieren.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
news.de
Weitere Infos
bundesnetzagentur.de
Mehr dazu
bundesnetzagentur.de

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