
Mit der Reform des Ladenschlussgesetzes in Sachsen-Anhalt wird ein neuer Weg für den Einzelhandel geebnet. Ab sofort können Supermärkte ohne Verkaufspersonal auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Die Gesetzesänderung, die auf eine zunehmende Zahl solcher Geschäfte im ländlichen Raum reagiert, könnte weitreichende Auswirkungen auf das Einkaufserlebnis der Verbraucher haben. Der Zugang zu diesen automatisierten Geschäften erfolgt über EC- oder Kundenkarten, während Kameras die Einkäufe registrieren und automatisch abrechnen, berichtet Bild.
Die nächste Filiale der „Tante Enso“-Kette eröffnet am Samstag in Roitzsch, einer Stadt mit nur 2.600 Einwohnern. Damit wird die Verfügbarkeit von Lebensmitteln in ländlichen Regionen unterstützt. In vielen anderen Bundesländern müssen derartige Geschäfte jedoch weiterhin den herkömmlichen Ladenschluss beachten.
Politische Reaktionen auf die Gesetzesänderung
Die Bedeutung der Gesetzesänderung wird von Politikern unterschiedlich bewertet. Andreas Silbersack von der FDP nennt sie ein Zeichen für wirtschaftliche Freiheit und Innovation. Ulrich Thomas von der CDU sieht in der Neuregelung eine Reduzierung von Bürokratie. Sidestep ist die Forderung der Grünen, die eine Begrenzung der Sonntagsöffnungen auf kleine Läden mit einer Fläche von maximal 150 Quadratmetern unterstützen. Auch eine Einschränkung des Sortiments auf Waren des täglichen Bedarfs wird gefordert.
Der Handelsverband HDE sieht die Neuregelung als Anlass, eine Sonntagsöffnung in allen Bundesländern zu fordern. Handelsexperte Prof. Gerrit Heinemann plädiert für eine umfassende Anpassung der Ladenschlussgesetze. Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass vollautomatisierte Geschäfte auch in anderen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern und Hessen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen planen ebenfalls ähnliche Regelungen.
Auswirkungen auf den Einzelhandel
Die Änderungen zielen darauf ab, insbesondere den Einzelhandel in ländlichen Gebieten zu stärken und den Kundenverkehr zu erhöhen. Standorte von automatisierten Geschäften sind hauptsächlich in Orten mit geringer Kundenfrequenz angesiedelt. Die gesetzliche Neuregelung wird voraussichtlich ab 2025 wirksam. Dabei wird erwartet, dass Unternehmen die damit verbundenen Kosten der Automatisierung prüfen.
Die Linke und die Grünen kritisieren jedoch die Prioritäten der Betreiber und fordern eine klarere Fassung des Gesetzes. Auch Olaf Meister von den Grünen betont die Notwendigkeit, ländliche Räume durch praktikable und gerechte Lösungen zu stärken. Der Antrag zur Gesetzesänderung wird derzeit im Wirtschaftsausschuss beraten.
In Bezug auf die Arbeitsbedingungen in Verkaufsstellen, die an Sonn- und Feiertagen geöffnet sind, müssen Arbeitgeber mehrere Vorschriften einhalten. Arbeitnehmer dürfen an diesen Tagen maximal 22 Mal pro Jahr beschäftigt werden, wobei die Arbeitszeit insgesamt vier Stunden nicht überschreiten darf, wie in den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes detailliert festgelegt ist. Die Vorschriften sind so konzipiert, dass sie eine Balance zwischen den Bedürfnissen der Handelsunternehmen und den Rechten der Arbeitnehmer gewährleisten, so Gesetze im Internet.