
Mehr als 300 Bundestagsabgeordnete setzen sich in dieser Woche mit dem kontroversen Thema der Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen auseinander. Dies geschieht im Rahmen der vorletzten Sitzungswoche des Bundestags vor der Neuwahl am 23. Februar. Eine entscheidende Rolle in dieser Debatte spielt Hamburgs Erzbischof Stefan Heße, der die geplante Gesetzesänderung scharf kritisiert und auf die Schutzpflicht des Staates gegenüber dem ungeborenen Leben hinweist. Laut Heße müsse der Schutz des Lebens bedingungslos gewahrt werden und durch umfassende soziale Unterstützung und Beratung gesichert werden.
Der aktuelle Gesetzentwurf, der von Abgeordneten der Grünen und der SPD vorgelegt wurde, sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche straffrei zu stellen, sofern eine Beratung erfolgt ist. Der bestehende Paragraf 218 des Strafgesetzbuches erklärt Abtreibungen grundsätzlich zu einer Straftat, ermöglicht jedoch unter bestimmten Bedingungen, wie der erfolgten Beratung, eine straffreie Durchführung. Dies betrifft im Wesentlichen die ersten 12 Wochen einer Schwangerschaft. Bisher sind Abtreibungen aus medizinischen Gründen oder nach Vergewaltigung ebenfalls straffrei, aber die Abgeordneten argumentieren, dass das bestehende Gesetz die Versorgung von Frauen unnötig einschränke und überdenkt werden müsse. Die Mehrheit der Abtreibungen, rund 96 %, erfolgte laut dem Statistischen Bundesamt 2023 nach der Beratungsregelung, was den Bedarf an einer Reform untermauert.
Kritik und Unterstützung in der Debatte
Mit einer solchen Gesetzesreform beabsichtigen die Grünen und die SPD, die Regulierungen zu vereinfachen, indem sie die Wartezeit von drei Tagen aufheben. Sollte der Abbruch ohne Beratungsbescheinigung erfolgen, wäre nur der behandelnde Arzt strafbar, nicht die Frau. Zudem soll eine Kostenübernahme durch Krankenkassen gewährleistet werden. Derzeit sind im Bundestag 733 Abgeordnete aktiv, wovon 327 die Legalisierung der Abtreibungen unterstützen, wobei die Opposition, insbesondere die Union und die AfD, klare Ablehnung signalisieren.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus beschreibt die Anpassung des Abtreibungsrechts als überfällig und sieht in der bevorstehenden Abstimmung eine Chance für eine verfassungsfeste Regelung. Dennoch könnte die Durchführung dieser Abstimmung von einer Sondersitzung des Rechtsausschusses abhängen, die noch diese Woche stattfinden könnte. Währenddessen appelliert die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann an die Union, eine Blockade der Abstimmung zu vermeiden.
Vergleich mit europäischen Nachbarländern
Im Kontext der Diskussion um die Reform des Abtreibungsrechts in Deutschland ist ein Blick auf die Regelungen in anderen europäischen Ländern aufschlussreich. In den Niederlanden ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 24. Woche legal, mit einer umfassenden Kostenübernahme durch den Staat oder die Krankenkasse. In Frankreich kann bis zur 14. Woche abgetrieben werden, unter ähnlichen finanziellen Rahmenbedingungen. Italien erlaubt Abtreibungen bis zur 12. Woche, jedoch unter der Voraussetzung einer verpflichtenden Beratung und Bedenkzeit. Irland hat seit 2019, unter ärztlicher Bestätigung, ein erneuertes Gesetz verabschiedet, das Abtreibungen bis zur 12. Woche zulässt. Im Gegensatz dazu hat Polen die strengsten Abtreibungsgesetze in Europa, wo Abtreibungen nur unter sehr bestimmten Bedingungen gestattet sind.
Die kommenden Tage werden entscheidend sein, während der Bundestag sich mit einem der möglicherweise prägendsten gesetzlichen Vorhaben vor der Wahl auseinandersetzt. Wie die Abstimmung auch ausgeht, wird die Diskussion über das Abtreibungsrecht in Deutschland sicherlich weitergeführt werden, sowohl politisch als auch gesellschaftlich.
Welt berichtet, dass …
ZDF erläutert, dass …