
In Deutschland gibt es einen wachsenden Wunsch nach einem umfassenden Recht auf Reparatur. Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage befürworten 89 Prozent der Deutschen eine gesetzliche Regelung zur Reparierbarkeit von technischen Geräten. Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Verbraucher zunehmend die Vorteile von Reparaturen erkennen und gleichzeitig die Problematik der Elektroschrottvermeidung ins Blickfeld rückt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Umfrage zeigt, dass 90 Prozent der Befragten verbindliche Herstellerangaben zur Lebensdauer von Produkten für wichtig halten. Über 78 Prozent würden zudem eher eine Reparatur vornehmen, wenn staatliche Zuschüsse zur Verfügung stünden. Hier besteht ein erheblicher Handlungsbedarf, denn 77 Prozent empfinden Reparaturen als zu teuer, und 50 Prozent halten sie für umständlich. Laut der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sollten diese Hürden überwunden werden, um eine Reparaturkultur in Deutschland zu fördern.
Förderung durch staatliche Unterstützung
Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert daher die Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus, um die Müllvermeidung zu unterstützen und Verbraucher zu ermutigen, Geräte reparieren zu lassen. Der Verband argumentiert, dass staatliche Unterstützung bei Reparaturkosten eine entscheidende Rolle spielt. 42 Prozent der Befragten gaben an, dass sie von einem Fachmann von einer Reparatur abgehalten wurden, während für 30 Prozent der Zugang zu passenden Ersatzteilen ein Hindernis darstellt.
Die EU hat kürzlich eine Richtlinie verabschiedet, die es den Mitgliedstaaten bis Juli 2026 auferlegt, das Recht auf Reparatur in nationales Recht umzusetzen. Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass Reparaturen auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu angemessenen Preisen angeboten werden müssen. Ziel ist es, eine Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Menge an Müll zu reduzieren, die jährlich in der EU anfällt. Diese beträgt rund 35 Millionen Tonnen.
Erwartungen und Herausforderungen
Ramona Pop, eine Vorständin des VZBV, hebt hervor, dass erfolgreiche Modelle für Reparaturboni in Bundesländern wie Thüringen und Sachsen bereits existieren. Diese sollten als Vorbilder dienen für eine bundesweite Einführung. Allerdings ist die Richtlinie auch in der Kritik, da sie nur einen begrenzten Kreis von Produktgruppen abdeckt. Insbesondere Elektro- und Elektronikkleingeräte sind häufig betroffen und nicht ausreichend berücksichtigt.
Zusätzlich fordert der VZBV eine Ausdehnung des Rechts auf Reparatur auf alle Produkte, einschließlich Kaffeemaschinen und Möbel. Es ist jedoch ungewiss, ob es bald Lösungen für diese Herausforderungen geben wird. Laut der Verbraucherzentrale sind schnelle Lösungen für die umfassende Ausweitung der Richtlinie in Sicht.
Die neue EU-Regelung umfasst auch einige hilfreiche Maßnahmen für Verbraucher, wie die verlängerte gesetzliche Gewährleistungsfrist um ein Jahr und die Verpflichtung der Hersteller, Ersatzteile und Anleitungen bereitzustellen. Ziel ist es, die Produkte reparaturfreundlicher zu gestalten und so Hindernisse bei Reparaturen zu minimieren. Indem die EU eine europäische Reparaturplattform einrichtet, sollen Verbraucher konkreten Zugang zu Reparaturwerkstätten erhalten.