
Am 2. Februar 2025 fand die Oberbürgermeisterwahl in Halle (Saale) statt. Für die Wahl wurden 126 Wahllokale eingerichtet, und rund 186.000 wahlberechtigte Einwohner waren aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Ein detaillierter Überblick über die Wahlberechtigten wird am 31. Januar 2025 erwartet. Die Ergebnisse der Stimmenauszählung sollten ab 18 Uhr auf der Webseite wahlergebnisse.halle.de veröffentlicht werden, während auch der Festsaal des Stadthauses, Marktplatz 2, zur Ergebnisverfolgung ab 18 Uhr geöffnet war. Ein vorläufiges Endergebnis wurde für 23 Uhr in Aussicht gestellt. Sollte kein Kandidat die erforderliche Mehrheit erreichen, ist eine Stichwahl für den 23. Februar 2025 vorgesehen.
Zu den neun zugelassenen Bewerbern gehören: Martin Bochmann, Rentner Jahrgang 1974; Egbert Geier, Bürgermeister Jahrgang 1965; Kerstin Godenrath, Landtagsabgeordnete Jahrgang 1979; Wolfgang Hoppe, Physiker Jahrgang 1997; Dörte Jacobi, Master of Politics Jahrgang 1986; Sven Macha, Unternehmer Jahrgang 1971; Alexander Dr. Vogt, Lehrer und Verkehrsplaner Jahrgang 1978; Maik Weiderpas, selbständig in der Kfz-Pflege Jahrgang 1974; sowie Andreas Wels, Gymnasiallehrer Jahrgang 1975.
Wahlbeteiligung und Ergebnisse
Die Wahlbeteiligung lag bei 47,5 Prozent, was für Kommunalwahlen eher durchschnittlich ist. Egbert Geier, der bereits als Bürgermeister amtierte, bedankte sich in seiner ersten Stellungnahme bei den Hallenserinnen und Hallensern für ihr Vertrauen. Er äußerte sich erfreut über die Unterstützung, die ihm entgegengebracht wurde. Alexander Dr. Vogt, der parteilos kandidierte, sah seinen Einzug in eine mögliche Stichwahl als Bestätigung für seinen engagierten Wahlkampf an.
Kerstin Godenrath, die als größte Konkurrentin von Geier galt, verpasste überraschend die Stichwahl mit 15,5 Prozent der Stimmen. Andreas Wels von der Wählergemeinschaft „Hauptsache Halle“ erreichte 11,4 Prozent und überschritt damit die Zehn-Prozent-Marke. Diese Ergebnisse werfen ein Licht auf die politische Landschaft in Halle, die oft von lokalen Themen geprägt ist.
Kontext und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Kommunalwahlen in Deutschland, wie auch die Oberbürgermeisterwahl in Halle, umfassen die Wahlen der parlamentarischen Vertretungen in Gemeinden und die Direktwahlen von Bürgermeistern. Laut dem Grundgesetz sind diese Wahlen durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen geregelt. Gemeinden bilden dabei Landkreise, und größere Städte sind oft kreisfreie Städte. Der rechtliche Rahmen beeinflusst das Wahlverhalten, das häufig stark von lokalen Gegebenheiten und dem bestehenden Parteiensystem geprägt ist.
In Deutschland können Bürger ab 18 Jahren aktiv an Kommunalwahlen teilnehmen, wobei in einigen Bundesländern bereits ab 16 Jahren gewählt wird. Die Ergebnisse und die Wahlbeteiligung sind oft niedriger als bei Landtags- oder Bundestagswahlen, da lokale Themen und die Unterstützung kleinerer Parteien eine bedeutende Rolle spielen. Die Sperrklausel wurde 2008 für verfassungswidrig erklärt, was den kleineren Parteien zugutekommt und die allgemeine Teilnahme am politischen Prozess fördert [bpb].