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Gewalt gegen Frauen: Sachsen-Anhalt startet große Befragung!

Am 15. Januar 2025 startet das Gleichstellungsministerium von Sachsen-Anhalt eine landesweite Online-Befragung zur Gewalt gegen Frauen. Mehr als jede dritte Frau in Deutschland hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren, wie eine Studie der EU im November 2024 ergab. Trotz dieser erschreckenden Zahlen sucht nur ein Teil der betroffenen Frauen Unterstützung, sowohl privat als auch professionell.

Die Befragung läuft bis zum 31. März 2025 und richtet sich an Frauen in Sachsen-Anhalt, die Erfahrungen mit verbalen oder körperlichen Übergriffen, digitaler, physischer oder sexueller Gewalt sowie Missbrauch in der Kindheit gemacht haben. Die Teilnahme ist anonym und erfolgt über die Webseite www.frauenbefragung.de, unter dem Kennwort „Mut“. Hinter der Initiative steht das Forschungsinstitut Zoom Sozialforschung und Beratung GmbH im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt.

Ein umfassendes Hilfesystem

Sachsen-Anhalt bietet ein flächendeckendes Netz an Unterstützungseinrichtungen für Frauen, die Gewalt erfahren haben. Insgesamt stehen 19 Frauenhäuser und zehn ambulante Beratungsstellen zur Verfügung. Ein mobiles Team von Psychologinnen bietet psychosoziale Betreuung und Unterstützung für Frauen und Kinder in Notlagen. Darüber hinaus gibt es vier Fachberatungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt sowie vier Interventionsstellen.

Die Umsetzung der Unterstützung wird von der Landeskoordinierungsstelle der zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure (LIKO) koordiniert. Sarah Schulze, die Gleichstellungsbeauftragte des Landes, hebt die Wichtigkeit der Befragung und die damit verbundene Unterstützung hervor, die für gewaltbetroffene Frauen entscheidend ist. Sie ist Teil eines breiteren Ansatzes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Sachsen-Anhalt.

Die Istanbul-Konvention als Rahmen

Diese Initiative wird durch die Istanbul-Konvention unterstützt, das völkerrechtliche Instrument zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, das am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft trat. Der verbindliche Rahmen sieht vor, dass die Vertragsstaaten verpflichtet sind, Gewalt gegen Frauen in all ihren Formen zu verhindern und zu ahnden. Die Konvention erkennt zudem das Menschenrecht von Frauen an, ein Leben ohne Gewalt führen zu können.

In Sachsen-Anhalt werden bereits viele der Verpflichtungen der Istanbul-Konvention umgesetzt. Unterschiedliche Ressorts arbeiten zusammen an Schutz-, Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gewalt. Der Aktionsplan PROGRESS 2024, der als Grundlage für einen ressortübergreifenden Landesaktionsplan dient, verfolgt das Ziel, die Vernetzung des Hilfesystems zu verbessern. Dies umfasst die Zusammenarbeit mit Polizei, Schulen, Behörden und dem Gesundheitssystem.

Die Istanbul-Konvention einschließlich ihrer Bestimmungen stellt eine klare Forderung nach rechtlicher und faktischer Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie umfasst auch die Verpflichtung zur Prävention, zum Schutz von Opfern und zur strafrechtlichen Verfolgung von Gewalttätern. Diese Aspekte sind entscheidend, um einen starken Handlungsrahmen für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu schaffen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
hallanzeiger.de
Weitere Infos
ms.sachsen-anhalt.de
Mehr dazu
bundeskanzleramt.gv.at

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