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EU-Kommission plant weitreichende Reformen im Lieferkettengesetz!

Die Handwerkskammer Halle hat den Vorschlag der EU-Kommission zur Vereinfachung des Lieferkettengesetzes begrüßt. Das Gesetz soll nun auf den 6. März 2025 umgesetzt werden, was von vielen Unternehmen im Kammerbezirk positiv wahrgenommen wird. Präsident Thomas Keindorf äußerte, dass die Anforderungen des Gesetzes für Handwerksunternehmen jedoch nur schwer zu erfüllen sind. Ein zentraler Punkt der Diskussion ist die Durchführung von Überprüfungen der Lieferanten hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen und der Vermeidung von Kinderarbeit.

Keindorf betonte, dass die geplante Beschränkung der Überprüfung auf direkte Vorlieferanten besonders begrüßt wird. Dies könnte den betroffenen Unternehmen helfen, die Anforderungen des Gesetzes besser zu bewältigen. Gleichzeitig äußerte er den Wunsch, dass die kommende Bundesregierung das Gesetz auch in Deutschland aussetzen möge. Die Handelskammer sieht hier eine Notwendigkeit zur Entlastung der Handwerksbetriebe, die oft nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung haben.

Einführung des EU-Lieferkettengesetzes

Das EU-Parlament wird am Mittwoch über das Lieferkettengesetz abstimmen, nachdem ein ursprünglicher Kompromiss aufgrund der Blockade der FDP gescheitert ist. Laut ZDF soll das Gesetz Unternehmen zur Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit und Umweltverschmutzung verpflichten. Deutschland unterstützt diese Initiative zwar nicht, ist jedoch gesetzlich verpflichtet, sie umzusetzen.

Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der Menschenrechte im globalen Kontext. Unternehmen sollen regelmäßig Berichte erstellen, die die Vereinbarkeit ihrer Geschäftsmodelle mit den international festgelegten Klimazielen belegen. Während das Gesetz ursprünglich für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Umsatz von 150 Millionen Euro galt, wurden diese Grenzen auf 1.000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angepasst.

Regulierungen und Herausforderungen

Nach fünf Jahren sollen die Vorgaben auch für Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz gelten, wobei die Anforderungen vier Jahre später für Firmen ab 4.000 Mitarbeitenden und 900 Millionen Umsatz wieder sinken. Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem EU- und dem deutschen Lieferkettengesetz ist die Haftbarkeit für Verletzungen der Sorgfaltspflicht. Das deutsche Gesetz gilt für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Strafen bei Verstößen können bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes betragen, was erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben kann.

Die Arbeiterkammer hat in einer Studie von 2020 festgestellt, dass bisherige freiwillige Standards hinsichtlich der Wahrung von Menschenrechten und Arbeitsbedingungen nur begrenzte Erfolge erzielt haben. Nur ein Drittel der Unternehmen in der EU führt Sorgfaltsprüfungen durch. Das geplante EU-Lieferkettengesetz soll dazu beitragen, diese Situation grundlegend zu ändern.

Wirtschafts- und Industrieverbände zeigen sich teilweise skeptisch. Einzelne Wirtschaftsforscher:innen warnen vor potenziellen Wettbewerbsnachteilen und wirtschaftlichen Schäden für europäische Unternehmen. Andererseits könnte eine stärkere Ausgestaltung des Gesetzes positiefere wirtschaftliche Effekte für den Globalen Süden und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen dort bewirken.

Insgesamt wird ein „wasserdichtes“ EU-Lieferkettengesetz als entscheidend erachtet, um positive Ergebnisse für die europäische Wirtschaft und die Arbeitnehmer:innen auf globaler Ebene zu erzielen. Die anstehenden Abstimmungen im EU-Parlament werden daher mit großem Interesse verfolgt, sowohl von Befürwortern als auch von Skeptikern des Gesetzes.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
hwkhalle.de
Weitere Infos
zdf.de
Mehr dazu
arbeiterkammer.at

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