
In den frühen Morgenstunden des 3. März 2025 kam es auf der Autobahn A9, an der Anschlussstelle Naumburg, zu einem gefährlichen Vorfall. Ein Lkw-Fahrer verlor eine große Eisscholle vom Dach seines Fahrzeugs, die die Windschutzscheibe eines vorbeifahrenden VW-Pkw traf. Dies führte zu nennenswertem Sachschaden, wie die Polizei sachsen-anhalt.de berichtet.
Die Polizei wies darauf hin, dass Lkw-Fahrer gemäß §23 StVO für Schnee- und Eislasten auf ihrem Fahrzeug verantwortlich sind. Argumente wie Zeitdruck oder Unwissenheit gelten nicht als Entschuldigung. Vor Fahrtantritt müssen Eis und Schnee vom Fahrzeug entfernt werden, um solche Vorfälle zu verhindern.
Sachsens Kontrollen
Im Rahmen von Geschwindigkeitskontrollen wurden am gleichen Tag mehrere Kontrollen durchgeführt. An der Messstelle Gutenberg, K2134 im Saalekreis, wurden 156 Fahrzeuge gezählt, darunter 12 Verstöße. An der Messstelle in Eisleben, B180, waren es 579 Fahrzeuge mit 8 Verstößen. Erfreulicherweise wurde an der Messstelle in Merseburg, L178, kein Verstoß festgestellt. Das schnellste Fahrzeug, ein VW-Pkw in Eisleben, war mit 99 km/h unterwegs, obwohl die Höchstgeschwindigkeit an dieser Messstelle auf 70 km/h begrenzt ist.
Haftung und Versicherungsfragen
Bei herabfallenden Eisplatten von einem Lkw haftet der Fahrer des Lkw. In der Regel greift die Kfz-Haftpflichtversicherung des Lkw-Fahrers, sodass Geschädigte sich direkt an diese wenden können, wie ruv.de erläutert. Es ist jedoch wichtig, das Kennzeichen des Lkw zu notieren und eventuell vorhandene Zeugen zu dokumentieren.
Wenn der Schadensverursacher nicht ermittelt werden kann, bleibt Geschädigten häufig nur die Möglichkeit, den Schaden über ihre eigene Vollkaskoversicherung regulieren zu lassen. Dies ist besonders relevant, wenn im Winter Eisplatten vom Dach eines Fahrzeuges fallen und Schäden verursachen. Solche Vorfälle können schwerwiegende Folgen haben und im schlimmsten Fall zu Personenschäden führen, weshalb Lkw-Fahrer für den verkehrssicheren Zustand ihrer Fahrzeuge verantwortlich sind, einschließlich der Entfernung gefährlicher Dachlasten aus Eis und Schnee, wie adac.de betont.
Um einen sicheren Betrieb im Straßenverkehr zu gewährleisten, sollten Lkw- und Autofahrer gleichermaßen darauf achten, ihre Fahrzeuge eisfrei zu halten. Andernfalls drohen Verwarnungsgelder oder Bußgelder, die im Fall von Personenschäden zu Haftstrafen führen können. An speziellen Räumstellen auf Autohöfen und Raststätten haben Lkw-Fahrer die Möglichkeit, das Dach ihrer Fahrzeuge gefahrlos zu enteisen.