
Der 23. Februar 2025 markiert einen bedeutenden Tag in der deutschen Politik, da die Bundestagswahl bevorsteht. Angesichts dieser Wahl planen die großen Parteien, darunter die CDU, SPD, Grünen und AfD, mögliche Änderungen im Bereich des Bürgergelds, das seit dem 1. Januar 2023 die frühere Grundsicherung Arbeitslosengeld II, bekannt als Hartz IV, ersetzt. Die CDU/CSU hat bereits angedeutet, dass sie das Bürgergeld durch eine „Neue Grundsicherung“ ersetzen möchte, was eine grundlegende Neuausrichtung der sozialen Sicherung in Deutschland bedeuten könnte, wie Ruhr24 berichtet.
Steffen Strykowski, ein Fallmanager beim Jobcenter Halle, hebt in seinen Äußerungen die Bedürfnisse und Herausforderungen der Bürgergeld-Empfänger hervor. Seine Hauptzielgruppe sind unter 25-Jährige, die oft schwer in den Arbeitsmarkt zu integrieren sind. Strykowski widerspricht dem weit verbreiteten Vorurteil, dass Bürgergeld-Empfänger faul seien. Stattdessen berichtet er von steigenden psychischen Problemen innerhalb dieser Gruppe. Früher waren Alkohol- und Drogenprobleme bei jungen Erwachsenen häufiger, doch die aktuelle Situation zeigt andere, komplexere Herausforderungen.
Regelsätze und Neuerungen im Bürgergeld
Laut den Regelungen beträgt der Regelsatz für Alleinstehende im Jahr 2025 monatlich 563 Euro, einschließlich der Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtet, dass im Oktober 2024 etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld beziehen. Davon sind rund 4 Millionen erwerbsfähig, während 1,5 Millionen in der Regel Kinder unter 15 Jahren sind. Diese Zahlen verdeutlichen die hohe Anzahl an Menschen, die auf diese Unterstützung angewiesen sind.
- Etwa 800.000 erwerbsfähige Bürgergeld-Empfänger arbeiten bereits und erhalten zusätzlich Bürgergeld (sogenannte Aufstocker).
- Ein erheblicher Teil der 1,6 Millionen Menschen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, lehnte nicht dauerhaft eine Beschäftigung ab.
- In Dortmund betrug der Anteil der sogenannten „Totalverweigerer“ im November 2023 nur etwa 0,3 Prozent.
Diese Statistiken werfen ein Licht auf die Realität der Bürgergeld-Empfänger, von denen die meisten aktiv nach Möglichkeiten suchen, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Eine allgemeine Stigmatisierung als „faul“ scheint den komplexen Lebensrealitäten dieser Menschen nicht gerecht zu werden. Die Jobcenter bieten Unterstützung bei der Reintegration in den Arbeitsmarkt, um die betroffenen Personen zu fördern.
Bürgergeld vs. Grundsicherung
Das Bürgergeld ist speziell für erwerbsfähige Personen konzipiert, während die Grundsicherung für nicht erwerbsfähige Menschen, wie bei Erwerbsunfähigkeit oder im Alter, vorgesehen ist. Für das Bürgergeld müssen einige Kriterien erfüllt werden: Hilfebedürftigkeit, Mindestalter von 15 Jahren und ein deutscher Wohnsitz. Im Gegensatz dazu sichert die Grundsicherung bei Erwerbsminderung den Lebensunterhalt von dauerhaft erwerbsgeminderten Personen.
Zwar wurden die Regelsätze im Vergleich zu Hartz IV angehoben, dennoch bleibt die Unterscheidung zwischen Bürgergeld und anderen Sozialleistungen wichtig. Rentner gelten als nicht mehr erwerbsfähig und können daher kein Bürgergeld beziehen. Demnach bleibt die Grundsicherung im Alter für Personen gedacht, deren Rente nicht ausreicht oder die keine Rente erhalten.
Abschließend bleibt abzuwarten, welche konkreten Änderungen die Bundestagswahl mit sich bringt und inwiefern die geplanten Reformen eine Verbesserung für Bürgergeld-Empfänger darstellen könnten. Die Diskussion über die Ausgestaltung des Sozialstaates und den Umgang mit Hilfebedürftigen wird weiterhin ein zentrales Thema in der politischen Landschaft Deutschlands sein, wie auch Arbeitslosenselbsthilfe feststellt.