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Betrug im Biergarten: Polizei sucht Zeugen nach 24.000 Euro Masche!

Die Polizei in Halle (Saale) ermittelt gegen einen unbekannten Täter, der mit einer gefälschten Schockmeldung eine Frau um 24.000 Euro betrogen hat. Wie das Polizeirevier Halle (Saale) berichtet, ereignete sich der Vorfall am 19. März 2024, gegen 13:39 Uhr, im Biergarten eines Restaurants in der Talamtstraße. Der Täter gab vor, dass die Tochter der Geschädigten einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und behauptete, die Frau könnte die Haftstrafe ihrer Tochter durch die Zahlung einer Kaution verhindern.

In einem weiteren Vorfall, der am 9. Juli 2024 gemeldet wurde, kontaktierte ein Betrüger erneut ein Opfer und erklärte, eine nahestehende Person habe einen Verkehrsunfall verursacht. Auch hier wurde die Forderung nach einer Kaution aufgestellt, was die Geschädigte dazu brachte, eine erhebliche Menge Geld an zwei unbekannte Personen zu übergeben. Nach der Übergabe kontaktierte die Frau umgehend die Polizei, die sofort mit den Ermittlungen begann. Solche Betrugsmaschen scheinen sich im Stadtgebiet zu häufen.

Hintergrund und Vorgehensweise der Betrüger

Die Methode des sogenannten Schockanrufs wird zunehmend bekannter. Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt davor, dass betrügerische Täter sich als nahe Angehörige oder als Behördenvertreter ausgeben. Sie versuchen, die Opfer durch eine dramatische Schilderung der Situation unter Druck zu setzen, indem sie behaupten, dass ein Angehöriger in einen schrecklichen Vorfall verwickelt oder in Gefahr ist. In der Regel wird auch die Zahlung einer „Kaution“ gefordert, um eine vermeintliche Haftstrafe zu verhindern.

In vielen Fällen agieren mehrere Personen zusammen. Zunächst gibt sich oft ein angebliches Familienmitglied mit weinerlicher Stimme zu erkennen, bevor ein weiterer Täter das Gespräch übernimmt und sich als Polizeibeamter oder Staatsanwalt ausgibt. Durch diesen Wechsel und den erzeugten Schockmoment wird das Opfer weiter unter Druck gesetzt und davon abgehalten, die tatsächlichen Verhältnisse zu klären.

Präventionshinweise und Empfehlungen der Polizei

Um sich vor solchen Betrügereien zu schützen, rät die Polizei zu äußerster Vorsicht. Die Anrufer melden sich häufig nicht mit einem Namen und setzen die Opfer unter Druck. Hier sind einige wichtige Empfehlungen:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich der Anrufer nicht mit Namen meldet.
  • Vermeiden Sie Frage- und Antwortspiele am Telefon.
  • Geben Sie keine persönlichen oder finanziellen Informationen preis.
  • Setzen Sie sich nicht unter Druck.
  • Kontaktieren Sie Angehörige direkt über bekannte Telefonnummern.
  • Übergaben Sie niemals Bargeld oder Schmuck an fremde Personen.
  • Erstatten Sie Anzeige, wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind.

Die Polizei sucht ebenfalls dringend nach Hinweisen zur Identität und dem Aufenthaltsort des Täters der aktuellen Betrugstat. Hinweise können unter der Telefonnummer (0345) 224 2000 gemeldet werden. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Öffentlichkeitsfahndung nicht in sozialen Netzwerken oder bei privaten Internetanbietern eingestellt werden sollte.

Für weitere Informationen über die Risiken von Schockanrufen sowie Unterstützungsmöglichkeiten können Betroffene die Webseite des BKA besuchen oder sich an Beratungsstellen wie den „WEISSEN RING“ wenden.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
sachsen-anhalt.de
Weitere Infos
hallespektrum.de
Mehr dazu
bka.de

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